Auffahrunfall auf der Königswinterer Straße Autofahrer nach tödlichem Unfall in Beuel verurteilt

Bonn · Bei einem Auffahrunfall vor rund einem Jahr auf der Königswinterer Straße in Beuel ist ein Rollerfahrer tödlich verletzt worden. Nun hat eine Richterin einen 48-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

 Am 2. September 2020 hatte sich auf der Königswinterer Straße ein tödlicher Unfall ereignet.

Am 2. September 2020 hatte sich auf der Königswinterer Straße ein tödlicher Unfall ereignet.

Foto: Benjamin Westhoff

Eine Bonner Amtsrichterin musste sich am Dienstag mit einem tragischen Unfall in Beuel beschäftigen: Am 2. September vergangenen Jahres übersah ein Familienvater aus Ruppichteroth beim Rückwärtsparken einen Motorroller. Es kam zu einer Kollision, bei der der Rollerfahrer tödliche Verletzungen erlitt. Nach knapp vierstündiger Verhandlung wurde der Autofahrer nun wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 7800 Euro verurteilt.

Dem 48-jährigen Familienvater war in der Verhandlung deutlich anzusehen, dass der Unfall auch an ihm nicht spurlos vorbeigegangen war: Mit klaren Worten und sichtlich niedergeschlagen sprach er der als Nebenklägerin anwesenden Witwe des Unfallopfers sein Bedauern über den Vorfall aus. Der Außendienstmitarbeiter hatte sich in der Filiale eines Schnellrestaurants zwischen der Maarstraße und der Josef-Thiebes-Straße ein Sandwich gekauft und wollte in seine Mittagspause starten. Daher, so sagte er vor Gericht, habe er es auch nicht eilig gehabt, als er den Firmenwagen vor dem Fast-Food-Restaurant rückwärts auf die Königswinterer Straße rollen ließ.

Allerdings musste er, um seine Fahrt wie geplant in Richtung Ramersdorf fortzusetzen, beide Fahrspuren der hier meist stark befahrenen Durchgangsstraße queren. Dabei übersah er offenbar den Rollerfahrer, der aus Richtung Ramersdorf kommend nach Norden fuhr. Er habe niemanden gesehen, sei erst von dem Geräusch des Aufpralls aufgeschreckt worden. Direkt nachdem er realisiert hatte, was geschehen war, leistete er erste Hilfe und erkundigte sich später im Krankenhaus nach dem Gesundheitszustand des Unfallopfers.

Die Aussage des Autofahrers, er habe beim Ausparken noch einmal am Bordsteinrand angehalten, bestätigte sich im Prozessverlauf allerdings nicht. So richtig beobachtet hatte den Unfall zwar keiner der beiden geladenen Zeugen; dennoch gingen sie davon aus, dass der 48-Jährige seinen Wagen in einem Zug ausgeparkt habe. Eine Sichtweise, die später auch von der Auswertung der Aufnahmen einer Überwachungskamera gedeckt wurde.

Dass der Mann allerdings, wie es der Vertreter der Staatsanwaltschaft formuliert hatte, sein Auto „kamikazemäßig“ zurückgesetzt hatte, sah die Richterin ähnlich wie die Verteidigung nicht. Er sei aber durchaus zügig gefahren und habe sich so klar der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, so die Amtsrichterin bei der Urteilsverkündung. Dass der Mann trotzdem nicht die von der Staatsanwaltschaft geforderten 15 600 Euro zahlen musste, lag unter anderem daran, dass der Außendienstfahrer trotz jährlicher Fahrleistung von rund 35 000 Kilometern keinen einzigen Eintrag im Flensburger Verkehrsregister hat. Außerdem war das Opfer mit mindestens 37 Stundenkilometern etwas schneller unterwegs, als es auf dem nur für Tempo 25 zugelassenen Roller erlaubt war. Auch die Beleuchtung des Zweirads war defekt und daher nicht wie vorgeschrieben eingeschaltet. Dass der Mann bei dem eigentlich gar nicht so heftigen Aufprall schließlich seinen tödlichen Verletzungen erlag, ist ein weiterer tragischer Umstand: Das Unfallopfer war nämlich auf Blut verdünnende Mittel angewiesen und starb nach knapp zweiwöchiger Klinikbehandlung an den Folgen einer Hirnblutung.

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