Prozess um Schadensersatz Tödliches Hundedrama auf Bonner Flohmarkt

Bonn · Eine 56-jährige Trödelhändlerin hat vor dem Bonner Amtsgericht einen Hundebesitzer auf rund 2700 Euro Schadensersatz verklagt. Dessen Vierbeiner hatten ihren Hund auf dem Rheinauenflohmarkt totgebissen, sagt die Frau.

Die Trödler-Welt der Sara T. (Name geändert) schien an diesem Samstag noch völlig in Ordnung. Am 15. Juli 2017 hatte die 56-Jährige Hobbyhändlerin einen Stand aus Tapeziertischen im größten Freilicht-Flohmarkt in den Bonner Rheinauen aufgemacht. Die Flaneure waren zahlreich, ihr zu Füßen lagen ihre drei angeleinten Hunde, friedlich. Bis ein Mann mit einem großen, weißen Hund vom Wege abwich und zwischen ihrem Stand und dem einer Nachbarin hindurchging, wohl um eine Abkürzung bergauf zu nehmen.

Plötzlich, so erinnert sich Sara T., soll der weiße Hund, ein Kongar, wie sie glaubte, sich auf ihren Nino, eine schwarze Dackelmischung, gestürzt, ihm in den Rücken gebissen und im Maul hin- und her geschleudert haben. Panik und Geschrei der zahlreichen Zeugen war groß. Zwar gelang es der 56-jährigen Händlerin, ihren Hund aus dem gegnerischen Maul zu befreien. Aber für Nino endete der Vorfall tödlich; er verendete wenige Stunden später in einer Tierklinik.

Das tödliche Hundedrama wird demnächst vor dem Bonner Amtsgericht verhandelt. Denn Sara T. hat das Herrchen des weißen Hundes – nennen wir ihn Bilbo – jetzt auf rund 2700 Euro Schadensersatz verklagt. Allein für die Notfallversorgung ihres Hundes sowie Behandlungskosten in der Tierklinik fordert sie rund 1900 Euro; auch verlangt sie für ihren getöteten Hund einen Wertersatz von 100 Euro; und da die 56-Jährige bei den Versuchen ihren Hund zu retten selber in Hand und Arm gebissen worden war, will sie zudem 500 Euro Schmerzensgeld.

Bilbos Herrchen jedoch hat die Klagevorwürfe bestritten. Er erinnert die kämpferische Begegnung der Tiere völlig anders: Vielmehr sei sein angeleinter Hund, eine Leonberger-Labrador-Mischung, von dem schwarzen Dackel aggressiv angegangen worden. Bilbo habe zunächst gebellt, aber als Nino weiter geschnappt habe, habe sein Hund – um sich zu wehren – den kleineren Angreifer zwischen die Fangzähne genommen. Dass der Dackel so schwer verletzt wurde, habe einzig die Klägerin zu verantworten, weil sie versucht habe, ihr Tier aus dem Maul Bilbos zu entreißen und panisch an ihm herumgezerrt habe: „Das war ein wilder unkontrollierter Einsatz.“ Bilbo selbst habe keineswegs zugebissen. Auch ihre eigenen Verletzungen seien der Klägerin von ihrem eigenen Hund zugefügt worden.

Bilbos Herrchen ist sich auch sicher, dass sein Hund gänzlich harmlos ist: Zum Beweis hat er dem Gericht ein Gefährlichkeits-Gutachten des Veterinäramtes vorgelegt, das nach dem blutigen Vorfall erstellt worden ist. Demnach ist Bilbo nicht gefährlich und muss keinen Maulkorb tragen.

AZ: Amtsgericht Bonn 108 C 218/17

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