Landgericht Bonn Überfall auf Zahnarzt - Täter suchten ihr Opfer wahllos aus

BONN · Im Fall des brutalen Raubüberfalls auf einen Beueler Zahnarzt hat das Landgericht am Freitag die Urteile verkündet: Ein vielfach vorbestrafter 45-Jähriger wurde wegen besonders schweren Raubs zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, sein 33 Jahre alter Komplize zu vier Jahren.

Bei den drogenabhängigen Männern wurde zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Am Abend des 22. April diesen Jahres hatten die Angeklagten am Haus des 69 Jahre alten Zahnarztes geklingelt. Dabei hatten sie "das Opfer völlig wahllos ausgesucht", so der Kammervorsitzende. Ihr einziges Ziel war es, möglichst schnell an Geld zu gelangen, um sich neue Drogen besorgen zu können.

Aus der Wohnung des Komplizen hatten die Räuber zwei Küchenmesser mitgenommen. Mit diesen war das Opfer bedroht und gezwungen worden, auf allen Vieren ins Haus zu kriechen. Dort hatte der Mediziner den Angeklagten sein vorrätiges Bargeld geben müssen.

Mit knapp 6000 Euro waren die Täter im Auto des Opfers geflüchtet. Doch die von der Ehefrau des Zahnarztes alarmierte Polizei hatte die Angeklagten schnell stellen können. Der 33-Jährige hatte mit 2,4 Promille Alkohol im Blut in der Nähe des Tatortes einen Unfall gebaut.

Aufgrund der starken Alkoholisierung ging das Gericht bei dem ihm von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit aus. Der Mann war offenbar so betrunken, dass er sich während der gesamten Tat im Hintergrund gehalten hatte. Ihm droht nun auch der Widerruf von insgesamt vier Bewährungen, unter denen er zur Tatzeit stand.

Bei dem 45-Jährigen wurde der normale Strafrahmen angewendet, der eine Strafe zwischen fünf und 15 Jahren vorsieht, da er "lediglich" 1,3 Promille Alkohol im Blut hatte und zielgerichtet vorgegangen war. Der Vorsitzende Richter warf den Räubern vor, eine Tat begangen zu haben, die "mit das Schlimmste ist, was man tun kann". Durch den Überfall in den eigenen vier Wänden waren sowohl der Zahnarzt als auch seine Ehefrau laut Urteil erheblich traumatisiert worden.

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