Landgericht verurteilt Familienvater UN-Mitarbeiter in Bonn vergewaltigte Au-pair-Mädchen

Bonn · Am Abend des 30. Januar 2017 hat ein 37-jährigen Familienvater und Mitarbeiter der Vereinten Nationen in Bonn eine 22-Jährige vergewaltigt.

Der Abend war ausgesprochen vergnügt. Die 22-jährige Mexikanerin hatte den Abend des 30. Januar 2017 mit zwei Landsleuten verbracht. Gegen 23 Uhr fuhren sie noch in einen Bonner Nachtclub. Die Männer spendierten dem bildschönen Au-pair-Mädchen die Getränke; es wurde getanzt, geflirtet, gelacht.

Irgendwann jedoch veränderte sich die 22-Jährige auffällig: Sie wurde kraftlos und schläfrig und wollte nach Hause. Das übernahm einer der beiden Begleiter. Der 37-jährige Familienvater nutzte ihren dösigen Zustand aus, fuhr in einen abgelegenen, düsteren Feldweg, öffnete die Beifahrertür, zerriss ihre Kleider und vergewaltigte sie. Das Weinen der jungen Frau, die sich nicht wehren konnte, überhörte er.

Drei Jahre Haft

Das Landgericht hat den 37-jährigen Mitarbeiter der Vereinten Nationen in Bonn wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der ursprüngliche Vorwurf, er habe der Landsmännin zuvor K.o.-Tropfen ins Getränk gegeben, konnte das Gericht nicht sicher feststellen. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er freigesprochen. Die Richter der 3. Großen Strafkammer hatten jedoch keinen Zweifel, dass ihm die Schläfrigkeit und auch starke Alkoholisierung der jungen Frau (1,5 Promille) nicht verborgen geblieben war.

Dennoch habe er sie für sein sexuelles Begehren ausgenutzt. Erst als die 22-Jährige, die als Kind bereits missbraucht worden war, flüsterte: „Nicht schon wieder!“, hörte er auf, entschuldigte sich wiederholt, hoffte, dass es ihr auch gefallen habe, und brachte sie nach Hause. Dort kollabierte Maria S., die noch per SMS eine Freundin alarmieren konnte. Sie musste in eine Klinik gebracht werden.

Sex nicht einvernehmlich

Seit dieser Nacht sei die Mexikanerin nicht mehr dieselbe, hatten ihre Gasteltern als Zeugen geschildert. Zuvor sei sie lebenslustig und immer fröhlich gewesen, heute „ernst, zurückgezogen, ja ängstlich“. Sogar dem Prozess musste sie sich stellen, weil der Angeklagte ihr die Aussage nicht erspart hatte. Der 37-Jährige hatte behauptet, dass der Sex einvernehmlich gewesen wäre. Das jedoch wurde dem UN-Mitarbeiter nicht geglaubt.

Kammervorsitzender Klaus Reinhoff im Urteil: Der Angeklagte sei zwar nicht der typische Vergewaltiger, der im Wald auf ein Opfer wartet. Vielmehr habe er, weil er das attraktive Mädchen begehrt hatte, eine „furchtbare, falsche Entscheidung“ getroffen. Ein Fehlverhalten jedoch, das inakzeptabel sei.

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