Unfall auf Kölnstraße in Bonn 45-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Bonn · Das Bonner Amtsgericht hat einen 45-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Strafe von 900 Euro verurteilt. Er hatte beim Abbiegen einen Motorradfahrer übersehen, der später starb.

 Nach einem schweren Unfall auf der Kölnstraße ist ein 45-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Nach einem schweren Unfall auf der Kölnstraße ist ein 45-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Foto: Ulrich Felsmann

Letztlich war es offenbar ein minimaler Fehler des Autofahrers, der zum Tod eines Motorradfahrers führte. Vor dem Bonner Amtsgericht musste sich seit Ende vergangener Woche ein 45-jähriger ehemaliger Abschleppunternehmer wegen fahrlässiger Tötung verantworten, weil er beim Linksabbiegen nicht die notwendige Aufmerksamkeit hat walten lassen und so einem ihm auf dem Bike entgegenkommenden Familienvater die Vorfahrt nahm. Nun ist der Mann zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden.

Zwei Tage nach dem schweren Unfall am 3. Oktober 2017 verlor der 42-Jährige in der Uniklinik sein Leben. Das Unfallopfer war mit seiner grünen Kawasaki Ninja in die Seite des abbiegenden Mercedes-SUV gerast. Kurz nach dem Unfall kam zunächst der Verdacht auf, dass der Verunglückte sich mit einem Freund ein Rennen geliefert haben könnte: Dafür sah das Gericht allerdings keinerlei Anhaltspunkte mehr.

Auch dass die beiden sich gegenseitig überholt hätten, konnte als widerlegt gelten. Vielmehr war der Motorradfahrer mit etwas überhöhter Geschwindigkeit die Kölnstraße stadtauswärts gefahren, als er von dem vor ihm links abbiegenden Angeklagte wohl einfach übersehen worden war. Von rund 75 Stundenkilometern ging der Gutachter aus, erlaubt waren an der Stelle 50.

Auf den von dem Gutachter präsentierten Fotos war das ganze Ausmaß des Crashs zu sehen: Die rechte Seite des massiven Vans des Angeklagten war eingedrückt, die Fenster auf der Beifahrerseite zersprungen, und im Fußraum fand sich das abgelöste Helmvisier des Opfers. Auch an dem Motorrad ließ sich die Wucht des Aufpralls ablesen: „Ein bisschen mehr und sie hätten zwei Teile gehabt, kommentierte der Fachmann den Zustand des Motorrades.

Der Angeklagte war nach eigenem Bekunden mit äußerster Sorgfalt abgebogen, weil er die Stelle kenne und sie wegen dort häufig querender Fußgänger und Radfahrer als durchaus unfallträchtig einschätzte. Gleich zu Beginn des Verfahrens hatte er sein Bedauern ausgedrückt und der Familie Beileid bekundet. Er habe den Entgegenkommenden aber schlicht nicht gesehen.

Aber: „Das Motorrad hätte gesehen werden können“, so der Gutachter. Nicht auszuschließen sei allerdings, dass es zum Teil von den Warnbaken einer Baustelle verdeckt war. Ein hinter dem Abbiegenden wartender Autofahrer will das Krad jedenfalls sogar durch die Scheiben des Mercedes des Angeklagten wahrgenommen haben. So äußerte er sich als Zeuge.

Die Erinnerungen der vielen geladenen Zeugen ließen kein einheitliches Bild zu: Als eher widersprüchlich und nicht sehr homogen bezeichnete der Gutachter die Aussagen. Daher habe er sie auch nicht in seinen Bericht einfließen lassen. Zu dem milden Urteil kam es nach einem Rechtsgespräch, das der Amtsrichter mit den Vertretern von Verteidigung, Staatsanwaltschaft sowie der Familie des Verunglückten, die als Nebenkläger auftrat, führte.

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