Kollision von Notarztwagen und Taxi Verfahren nach tödlichem Unfall in Mehlem eingestellt

Bonn · Nach der Kollision eines Taxis und eines Notarztwagens in Bonn-Mehlem im September 2018 müssen die beiden Fahrer nun Geldauflagen zahlen. Das ist das Ergebnis der Gerichtsverhandlung am Dienstag.

 Bei dem Unfall in Mehlem kam am 29. September 2018 eine 26-jährige Frau ums Leben.

Bei dem Unfall in Mehlem kam am 29. September 2018 eine 26-jährige Frau ums Leben.

Foto: Axel Vogel

„Der Unfall war das Resultat einer tragischen Verkettung von unglücklichen Umständen.“ Mit diesen Worten fasste Amtsrichterin Tanja Gleesner am Dienstagnachmittag die Erkenntnisse zusammen, die das Gericht im Laufe des Verhandlungstages zum Hergang der Kollision eines Notarztwagens und eines Taxis gewonnen hatte.

Bei dem dramatischen Unfall am 29. September 2018 war eine völlig unbeteiligte 26-jährige Fußgängerin tödlich verletzt worden. Fahrlässigkeit, wenn auch keine grobe, sah die Richterin auf beiden Seiten durchaus – dennoch stimmte sie wie auch die Staatsanwältin nach einem Rechtsgespräch der Initiative der beiden Verteidiger zu, das Verfahren gegen Geldauflagen einzustellen. 6000 Euro muss der Fahrer des Notarztwagens je zur Hälfte an die Landeskasse und an die gemeinnützige Organisation Ärzte ohne Grenzen zahlen. Die Taxifahrerin soll 1200 Euro an die Hilfsorganisation überweisen.

Beide Fahrer mussten sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Die 31-jährige Notärztin und ihr 47-jähriger Fahrer waren auf dem Rückweg zum Petruskrankenhaus, als sie an der Kreuzung des Bonner Talwegs mit der Reuterstraße zu einem weiteren Einsatz gerufen wurden: In Oberbachem sollte eine Person möglicherweise einen Schlaganfall erlitten haben. Sofort schaltete der Feuerwehrmann, der seit rund 20 Jahren Einsätze im Rettungsdienst fährt, Blaulicht und Martinhorn des VW-Transporters ein und machte sich auf den Weg Richtung Süden. Auf der B 9 in Mehlem bildeten vorausfahrende Fahrzeuge eine Rettungsgasse für das Einsatzfahrzeug, damit die Helfer die Kreuzung zu Mainzer- und Drachenburgstraße trotz Rotlicht passieren konnten.

Eine 63-jährige Taxifahrerin hatte, nachdem sie an der grünen Ampel der Mainzer Straße losgefahren war, zwar das Martinshorn gehört. Die Kreuzung selbst war aus der tieferliegenden Position der Einmündung allerdings noch nicht einzusehen, und so fuhr die Frau langsam an. Als sie die kleine Anhöhe, die es bis zur eigentlichen Kreuzung zu bewältigen gilt, erreichte, war sie mit höchstens 22 Stundenkilometern unterwegs. Dennoch krachte es, bevor die Chauffeurin den Notarztwagen bemerkte. „Einer muss doch jetzt bremsen“, schilderte eine junge Mutter den Unfallhergang eindrucksvoll im Zeugenstand. Sie war mit ihrer kleinen Tochter im Wagen ebenfalls Richtung Süden unterwegs, als sie den Einsatzwagen im Rückspiegel bemerkte und rechts an den Fahrbahnrand fuhr, um Platz zu machen.

Während sie dort schon gehalten hatte, sah sie, wie sich Taxi und Notarztwagen unaufhaltsam aufeinander zubewegten. Mit rund 100 Stundenkilometern eilte der Einsatzwagen Richtung Wachtberg: „Bei Tempo 50 hätte der Unfall wahrscheinlich noch vermieden werden können“, zeigte sich der Sachverständige überzeugt, der im Auftrag des Gerichts die Situation bewertete. Aber auch die Taxifahrerin hätte ihren Wagen anhalten müssen, als sie die Richtung, aus der das Martinshorn kam, nicht sofort erkannte. Anschaulich demonstrierte der Dekra-Fachmann anhand vorbereiteter Folien, wie das Taxi – eine Mercedes-Limousine – das Einsatzfahrzeug vorne links traf. Nur dieser Unfallhergang sei aufgrund der sichergestellten Spuren plausibel.

Das Einsatzfahrzeug, ein VW T5, sei daraufhin nach rechts gekippt und habe sich mehrfach überschlagen. Dabei kappte das Fahrzeug einen soliden Ampelmast und erfasste auf tragische Weise die dort wartende Passantin. Die 26-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Die Notarztwagenbesatzung wurde schwer verletzt, der Fahrer sogar eingeklemmt. Auch die Taxifahrerin erlitt mittelschwere Blessuren.

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