Uni Bonn Jurastudent bricht bei Prüfung zusammen - Examen fortgesetzt

Bonn · Während einer fünfstündigen Prüfung im Fach Jura ist ein Student der Uni Bonn zusammengebrochen. Nachdem Ersthelfer ihn versorgten, wurde der Prüfling ärztlich behandelt. Obwohl Teilnehmer einen Abbruch forderten, wurde die Prüfung fortgesetzt.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/Federico Gambarini

Ein Student der Universität Bonn ist während einer schriftlichen Prüfung im Fach Jura zusammengebrochen und notärztlich versorgt worden. Der junge Mann soll am Montag nach rund einer Stunde Arbeitszeit plötzlich das Bewusstsein verloren haben. Zuerst hatte das Online-Portal „Jurios“ darüber berichtet.

Andere Prüflinge leisteten demnach erste Hilfe, bis die durch die Klausuraufsicht alarmierten Notfallsanitäter eintrafen. Sie trugen den Studenten dann nach kurzer Behandlung auf einer Trage aus dem Raum. Das zuständige Prüfungsamt des Oberlandesgerichts Köln teilte auf GA-Anfrage am Mittwoch mit, dass es dem Mann mittlerweile wieder besser gehe.

Die auf fünf Stunden angesetzte Klausur im Ersten Staatsexamen, die aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen in der Campusmensa Poppelsdorf stattfand, wurde nach dem Vorfall fortgesetzt, berichteten Anwesende hinterher. Die Studierenden seien angewiesen worden, auf ihren Plätzen zu bleiben und weiterzuschreiben. Es habe lediglich eine 20-minütige Arbeitsverlängerung für alle anwesenden rund 120 Prüflinge gegeben, auch für die Ersthelfer unter ihnen. Ein offenbar von Teilnehmenden geforderter Abbruch der Klausur, der einen Nachschreibetermin erforderlich gemacht hätte, sei laut OLG-Sprecher Georg Winkel nicht geboten gewesen: „Für die Aufsichtskräfte war es eine Abwägungssache. Sie haben aus der Situation heraus entschieden, die Klausur fortzusetzen, um so eine komplizierte Terminfindung zu vermeiden."

Die Universität Bonn hatte zunächst keine Kenntnis von dem Vorfall. „Die Prüfungen werden in diesem Fall vom Prüfungsamt des Oberlandesgerichts Köln verantwortet“, sagte Sprecher Andreas Archut am Mittwoch auf GA-Anfrage. „Wir sind natürlich froh darüber, dass der junge Mann auf dem Weg der Besserung ist.“

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