Die beiden in Rom lebenden Frauen hatten die Taten zwar vollumfänglich eingeräumt, zum Hintergrund aber eine Geschichte erzählt, der das Gericht erkennbar keinen Glauben schenkte: Man habe anlässlich des Todes eines Onkels Teile der Großfamilie im belgischen Charleroy besucht, und nach der Beerdigung sei den Frauen das Geld ausgegangen. Ihre Ehemänner, die die Gerichtsverhandlung als Zuschauer verfolgten, hätten sie aus Stolz nicht um finanzielle Unterstützung bitten wollen, und so hätten sie kurzerhand beschlossen, nach Köln zu fahren, um dort einen Einbruch zu begehen. Die rheinische Großstadt sei den Frauen aber zu trubelig gewesen und so habe man sich spontan zur Weiterfahrt nach Bonn entschlossen. Dort sei man dann in den nächsten Bus gestiegen und in das erstbeste Haus eingebrochen.
Besonders schlau haben sich die Frauen allerdings nicht angestellt: Nachdem sie an der Haustüre des Mehrfamilienhauses Sturm geklingelt hatten, gingen sie in die dritte Etage, wo die Ältere Schmiere stand, während die Jüngere sich mit einem sogenannten Plastiktürblech Zugang zu einer Wohnung verschaffte. An der Beute, einer Markenuhr im Wert von 4000 Euro, konnte sich das Duo nicht lange erfreuen: Als die Einbrecherinnen den Aufzug im Erdgeschoss verlassen wollten, wurden sie bereits von der Polizei erwartet und verhaftet. Offenbar waren Nachbarn durch den Lärm aufgeschreckt worden und hatten die Polizei alarmiert.
Nach rund einem Vierteljahr Untersuchungshaft kamen die Frauen noch am Verhandlungstag auf freien Fuß. Der Amtsrichter erlegte den Verurteilten als Bewährungsauflage aber eine monatliche Geldzahlung auf: Der Betrag von zehn Euro ist eher symbolischer Natur, führt aber dazu, dass die Frauen beim Ausbleiben einer Zahlung sofort in Haft kämen, falls sie sich zu einer erneuten Einreise entschließen sollten.