Bizarre Anschuldigungen Urteil im Prozess um Katzenwurf-Attacke in Bonn

BONN · Im Prozess gegen einen 44-jährigen Bonner, der eine Katze nach dem Stiefsohn geworfen haben soll, hat das Amtsgericht ein Urteil gefällt.

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Es waren bizarre Vorwürfe, die gegen einen 44 Jahre alten Mann aus Bonn erhoben wurden: Am 31. Juli vergangenen Jahres soll er seine Hauskatze im Nacken gepackt, durch Schütteln aggressiv gemacht und anschließend auf seinen bei ihm lebenden Stiefsohn geworfen haben. Danach habe er den 22-Jährigen noch geschlagen und beleidigt. Deshalb hatte ihn die Bonner Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung, einfacher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt.

Nun hat das Amtsgericht im Prozess um die Katzenattacke ein Urteil gefällt und den 44-Jährigen freigesprochen. Der Mann, der unter anderem wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten, aber auch schon wegen Körperverletzung vorbestraft ist, widersprach den Vorwürfen der Anklage bei seiner Aussage vor Gericht. Sein Stiefsohn, der entgegen vormaliger Berichterstattung weder im Rollstuhl sitzt noch körperlich eingeschränkt ist, leide an einer psychischen Erkrankung. „Das macht ein Zusammenleben mit ihm unmöglich“, sagte der 44-Jährige.

Starke Erinnerungslücken

Der 22-Jährige, so sagte der Angeklagte, sei Mitglied einer satanistischen Gruppe. Um dort Mitglied werden zu können, habe der junge Mann nicht nur rohes Fleisch gegessen und den Mond angeheult, sondern auch der damaligen Hauskatze des Stiefvaters im Oktober 2016 das Genick gebrochen. Ein Verfahren gegen den 22-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz war wegen Geringfügigkeit allerdings wieder eingestellt worden.

Der Stiefsohn selbst sagte zu den Vorwürfen, dass er sich an nichts erinnern könne. Er bestritt nun allerdings vor dem Amtsgericht sämtliche Vorwürfe, die er ursprünglich zur Anklage gebracht hatte. Wegen seiner Erkrankung habe er zwar starke Erinnerungslücken, allerdings sei er davon überzeugt, dass er am vermeintlichen Tattag ausgerastet sei. Sein Stiefvater habe ihn dann versucht zu beruhigen und zu Boden gedrückt.

Katze lebt weiter bei Stiefvater

Bei diesem Gerangel sei zwar auch die Hauskatze dabei gewesen, aber nicht als Wurfgeschoss genutzt worden. Dass er mit Satanisten zu tun hatte, räumte der 22-Jährige bei seiner Vernehmungen ein. Zum Zeitpunkt der Attacke habe er damit aber nichts mehr zu tun gehabt. Wegen der dürftigen Beweislage und der Aussagen des jungen Mannes forderte letztlich auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch.

Damit endet der Prozess nun ebenso skurril, wie er angefangen hatte: Im Oktober vorigen Jahres kam die Frage auf, ob die Katze als Zeuge vor Gericht zu erscheinen habe. Staatsanwaltschaftssprecher Sebastian Buß erklärte: „Die Katze ist als als Tatwerkzeug vor dem Gesetz genauso zu behandeln wie ein Messer oder eine andere Waffe. Darüber hinaus dient das Verfahren auch dem Schutz des Tieres.“

Bei der Justiz wusste lange niemand, was aus der Katze wird. Dem Vernehmen nach befindet sie sich noch im Haushalt des 44-Jährigen.

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