Amtsgericht in Bonn Urteil in Prozess um brennenden Krankenwagen

Bonn · Ein 39-Jähriger bestritt, aus Liebeskummer einen Krankenwagen gestohlen und angezündet zu haben. Wie sich vor Gericht herausstellte, hatten Freunde den Diebstahl begangen.

 Das Amtsgericht hat einen 39-Jährigen freigesprochen, der einen Rettungswagen geklaut haben soll, um seine Freundin zu beeindrucken.

Das Amtsgericht hat einen 39-Jährigen freigesprochen, der einen Rettungswagen geklaut haben soll, um seine Freundin zu beeindrucken.

Foto: dpa

Der Tatvorwurf klingt skurril: Um seine Ex-Freundin zu beeindrucken, soll ein 39-Jähriger einen Krankentransporter gestohlen haben und mit Blaulicht und Martinshorn zur Wohnung der Verflossenen gefahren sein. Weil die Frau das nicht wirklich überzeugend fand, soll er das Fahrzeug im Anschluss am Waldenburger Ring in Tannenbusch abgefackelt haben. Wegen Brandstiftung und Einbruchdiebstahl musste sich der Angeklagte seit Sommer vergangenen Jahres vor dem Bonner Amtsgericht verantworten.

Das Gericht sprach ihn aber nun im dritten Anlauf überraschend frei: Die wahre Geschichte ist nicht weniger skurril, verlief aber doch etwas anders. Zwei 25 und 26 Jahre alte Bekannte des 39-Jährigen hatten sich am Tatabend völlig betrunken und verfielen auf den Gedanken, einen Krankenwagen zu stehlen und damit eine Spritztour durch die Stadt zu unternehmen. Dazu hebelten sie in den frühen Morgenstunden des 18. Dezember 2017 die Eingangstüre zu einem privaten Krankentransportdienst auf und fuhren mit einem vor der Tür geparkten Fahrzeug, dessen Schlüssel sie im Haus gefunden hatten, davon.

Zunächst führte die Fahrt zu dem 39-Jährigen, den die beiden dazu einluden, an ihrer nächtlichen Spritztour teilzunehmen. Weil der 39-Jährige ebenfalls nicht mehr ganz nüchtern war, erschien ihm wohl der Gedanke verlockend mit Tatütata bei der jungen Frau vorzufahren, die sich erst kurz zuvor von ihm getrennt hatte. Ein Gedanke, der ihm statt der Bewunderung seiner Ex eine Anklage einbrachte.

Die wahren Täter waren zwei Bekannte des Angeklagten

Den Vorwurf hatte der Angeklagte von Anfang an bestritten. Während der Fahrt entstandene Fotos, die der Kammer vorlagen, waren allerdings nicht dazu angetan, den Mann zu entlasten. Die wahren Täter mauerten nämlich: Der von Anfang an mitangeklagte 25-Jährige verweigerte die Aussage und der zunächst als Zeuge geladene 26-Jährige war zum Prozessauftakt nicht erschienen. Als er beim zweiten Anlauf schließlich zwangsvorgeführt wurde, lehnte er es ab, sich zu dem Vorfall zu äußern.

Als er beim dritten Anlauf als Mitangeklagter vor Amtsrichter Dominik Reppel stand, gestand der 26-Jährige. Nicht nur den Diebstahl, sondern auch die anschließende Brandstiftung habe er mit seinem 25-jährigen Kumpel begangen. Die Kammer verurteilte ihn dafür zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und seinen einschlägig vorbestraften Freund zu zwei Jahren und vier Monaten.

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