Angriff auf dem Straßenstrich 39-Jähriger wird nach Messerattacke zu fünf Jahren verurteilt
Bonn · Ein 39-Jähriger hat im vergangenen Jahr einen Rentner auf dem Straßenstrich mit einem Messer attackiert. Jetzt ist er zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im Vorfeld hatte das Opfer für Verwirrung gesorgt.
Der Plan des Geschädigten, seine Familie mit chinesischem Essen zu versorgen, ist gründlich schief gegangen“, fasste der Vorsitzende Richter Jens Rausch den Sachverhalt zusammen: Der 71-jährige Rentner war nämlich unterwegs auf Abwege geraten und auf dem Straßenstrich zum Opfer einer Messerattacke geworden. Wegen dieses zentralen Verbrechens und mehrerer weiterer kleinerer Delikte muss der 39-jährige Täter nun für fünf Jahre hinter Gitter. Er wurde von der Ersten Strafkammer am Bonner Landgericht der gefährlichen Körperverletzung sowie des Diebstahls für schuldig befunden.
Eifersuchtstat oder Raubüberfall? Das war die zentrale Frage, die das Gericht zu klären hatte. Dem Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft nämlich zunächst der Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung gemacht. Er habe den Rentner und begeisterten Hobbyjäger ausrauben wollen, lautete der Vorwurf. Das stellte sich allerdings im Verlauf des Verfahrens als falsch heraus: Der Angeklagte, der nach Einschätzung des Gerichts „eine sehr eigene Sicht der Dinge“ hat, war schlicht eifersüchtig und lehnte es strikt ab, dass seine Partnerin ihre Drogensucht hin und wieder durch Prostitution finanzierte.
Am 10. November vergangenen Jahres stritt das Paar sich offenbar erneut über dieses Thema, während die beiden in der Gegend um den Probsthof unterwegs waren. Als die Frau in den Wagen des Rentners stieg, folgte der eifersüchtige Partner dem Geländewagen. Das abgestellte Fahrzeug fand er aber erst, nachdem die Frau bereits mit ihrer Dienstleistung begonnen hatte. Nach einigem Hin und Her schnappte der Angeklagte sich ein Schweizer Taschenmesser, das er bei sich trug, und stach auf den verhinderten Freier ein. Das Opfer erlitt Schnitt- und Stichverletzungen und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Dass der Rentner ab und zu auch auf dem Bonner Straßenstrich auf die Pirsch ging, war dem passionierten Jäger dermaßen peinlich, dass er den Ermittlern gegenüber zunächst eine ziemliche Räuberpistole zum Besten gegeben hatte. Der daraus resultierende Vorwurf, dass der 39-Jährige den Rentner habe ausrauben wollen, wurde schließlich auch von der Anklage fallengelassen.