Marcus Miller fordert 200.000 Euro US-Jazzmusiker klagt am Bonner Landgericht

Bonn · Der dramatische Busunfall am 25. November 2012 im Schweizer Kanton Uri ließ zunächst Schlimmes befürchten. Der Tourneebus des US-Jazzmusikers Marcus Miller und seiner elf Bandmitglieder war auf der A2 gegen eine Wand gefahren.

 Der Jazzmusiker Marcus Miller, hier bei seinem Auftritt auf dem Jazzfestival in Montreux im Juli 2016.

Der Jazzmusiker Marcus Miller, hier bei seinem Auftritt auf dem Jazzfestival in Montreux im Juli 2016.

Foto: picture alliance / dpa

Die Musiker, eine Tourmanagerin und zwei Busfahrer mussten damals mit Spezialgeräten aus dem Wrack befreit werden. Auch der Jazzer, der zum Zeitpunkt des Unfalls in einer Schlafkoje gelegen hatte, überlebte den Crash. Der Busfahrer aber starb noch am Unfallort: Wie sich später herausstellte, war der Mann krank gewesen, bei der Obduktion wurden Benzodiazepine sowie Schlafmittel in seinem Blut gefunden. Die Unfallursache: ein Sekundenschlaf.

Fünf Jahre später erschien der 58-jährige Jazzer nun persönlich vor der 4. Zivilkammer, denn er fordert von der Haftpflichtversicherung des Busunternehmens, das seinen Sitz in der Region hat, in einer Teilklage 200.000 Euro. Nach dem Unfall musste der zweifache Grammy-Gewinner seine Promotiontour für sein Album „Renaissance“ mit acht weiteren Großkonzerten (unter anderem in Amsterdam, Oslo und St. Petersburg) absagen. Dabei seien ihm rund 100.000 Euro allein an Fixgage entgangen. Zudem fordert der Jazzer 3000 Euro Schmerzensgeld, da er sich wegen einer Wirbelsäulenstauchung aufwendig behandeln lassen musste.

"Abenteuerliche Ansprüche"

Aber das ist noch nicht alles: Der Musiker sieht sich hohen Rechnungen von Rechtsanwälten und Ersatzmanagern ausgesetzt, die sich um die organisatorischen Folgen des Unglücks gekümmert haben wollen. Alles in allem eine halbe Million Euro: 200.000 Dollar fordert allein eine Anwältin aus den USA, die 475 Dollar Stundenlohn angesetzt hat, eine Frankfurter Kanzlei fordert 63.000 Euro für eine fünfseitige Expertise zur Frage, welches Recht angewandt werden soll; eine Ersatz-Tourmanagerin, die eigens eingeflogen war, will 15 000 Euro. Und so weiter.

„Das sind ja abenteuerliche Ansprüche von Anwälten, bei einer juristisch so simplen Geschichte“, kommentierte Kammervorsitzender Klaus Haller die Forderungen. Und zum Musiker, der sich freundlich und bescheiden nur wunderte, sagte er: „Sie werden offenbar von Anwälten ausgeplündert.“ Denn keine Frage, so der Richter: Hier werde nach deutschem Schadensersatzrecht reguliert – und nicht nach „irren Forderungen“ von Anwälten.

Am Ende schlug die Kammer einen Vergleich über 75.000 Euro vor. Falls der nicht hält, gibt es ein Urteil.

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