20.000 Euro wegen verbotener Demo in Bonn Corona-Skeptiker wehren sich gegen Zwangsgeld

Bonn · Die Stadt Bonn fordert je 20.000 Euro vom Arzt Bodo Schiffmann und dem IT-Unternehmer Wolfgang Greulich aus Baden-Württemberg. Dass sie Rechtsmittel eingelegt haben, wird ihnen erstmal wenig nützen.

 An der Kundgebung auf dem Markt beteiligten sich am 14. November laut Polizei rund 450 Menschen.

An der Kundgebung auf dem Markt beteiligten sich am 14. November laut Polizei rund 450 Menschen.

Foto: Benjamin Westhoff

Die beiden Anmelder der verbotenen Corona-Kundgebung am 14. November wehren sich gegen das Zwangsgeld von je 20.000 Euro, das die Stadt gegen sie verhängt hat. „Die Zahlungspflichtigen haben Rechtsmittel gegen die Stadt Bonn eingelegt“, erklärt Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann auf GA-Anfrage.

Der Arzt Bodo Schiffmann und der IT-Unternehmer Wolfgang Greulich aus Baden-Württemberg hatten die Bonner Veranstaltung ihrer „Corona-Info-Tour“, die bundesweit aktiv ist, angemeldet. Weil es an anderen Orten Verstöße gegen Maskenpflicht und Abstandsgebot gegeben habe, untersagte die Stadt die Kundgebung per Ordnungsverfügung, die vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Mehrere andere mutmaßliche Querdenker meldeten darauf weitere Demonstrationen an; auf dem Marktplatz versammelten sich abends rund 450 Pandemie-Skeptiker. Aus Sicht der Stadtverwaltung handelte es sich um eine unzulässige Ersatzveranstaltung der verbotenen Demo. Ein Anwalt der „Corona-Info-Tour“ bestreitet das.

Schiffmann und Greulich haben bis 21. Dezember Zeit, jeweils 20.000 Euro zu überweisen. Das Zwangsgeld auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes sei eine präventive Maßnahme, um weitere „unzulässige Versammlungen dieser Personen auf dem Gebiet der Bundesstadt zu verhindern“, betont das Presseamt. Die juristische Gegenwehr habe keine aufschiebende Wirkung: Wenn die Zahlung ausbleibe, werde sofort ein Vollstreckungsverfahren ausgelöst. Falls die Stadt den Rechtsstreit verliere, werde das Geld zurückgezahlt, so Hoffmann.

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