42-Jähriger in Lebensgefahr Verdacht auf illegales Motorradrennen auf der Kölnstraße

Bonn-Auerberg · Der Motorradfahrer schwebt nach einem Unfall am Dienstagabend in Lebensgefahr. Auf der Kölnstraße hatte er sich vermutlich ein Rennen mit einem zweiten Motorradfahrer geliefert.

Nach einem schweren Unfall zwischen einem Auto und einem Motorrad auf der Kölnstraße ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Beide hegen den Verdacht, dass dem Unfall am Dienstagabend ein illegales Rennen zwischen zwei Motorrädern vorausgegangen war. Dafür gebe es gleich mehrere Zeugen. Das bestätigte ein Polizeisprecher gegenüber dem GA. Wie die Polizei am Mittwoch weiterhin mitteilte, nahmen Beamte noch an der Unfallstelle einen Mann vorläufig fest. Der 27-Jährige soll sich ein Rennen mit dem 42 Jahre alten Unfallopfer geliefert haben, das sich bei dem Zusammenstoß mit einem Mercedes-SUV schwerste Verletzungen zuzog. Der Mann schwebt nach Angaben der Polizei in Lebensgefahr.

Der Unfall ereignete sich gegen 18.15 Uhr in Höhe des Nordfriedhofs. Ein 43-Jähriger fuhr mit seinem Mercedes in Richtung Innenstadt. Beim Linksabbiegen stieß er mit einem der beiden entgegenkommenden Motorradfahrer zusammen. Der 42-Jährige prallte mit seiner Kawasaki Ninja in die Beifahrertür des Mercedes. Mit schwersten Verletzungen wurde er zunächst von einem Notarzt noch an der Unfallstelle versorgt. Danach brachte ihn ein Rettungswagen in ein Krankenhaus. Der Mercedesfahrer erlitt bei dem Unfall einen Schock. Mehrere Notfallseelsorger sprachen am Unfallort mit den Unfallbeteiligten und deren Angehörigen.

Die Polizei konnte bei der Unfallaufnahme zunächst keine Bremsspuren ausfindig machen. Das Motorrad schien ungebremst in den Mercedes gerast zu sein. Zeugen hatten beobachtet, dass der Motorradfahrer mit einem zweiten Kradfahrer unterwegs war. Dieser hielt wohl nach dem Unfall auch kurz an, fuhr dann aber weiter.

Verdacht auf illegales Rennen hat sich nach Zeugenvernehmung erhärtet

Während der Unfallaufnahme kam der Mann (27) allerdings zurück zur Unfallstelle. Er hatte seine Maschine in der Brungsgasse abgestellt und seine Motorradkleidung ausgezogen. Der 27-Jährige wurde vorläufig festgenommen, eine Blutprobe wurde angeordnet.

Der 27-Jährige war wohl ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und stand nach ersten Erkenntnissen unter Drogeneinfluss. Aus dem Polizeigewahrsam wurde er nach der ersten Bewertung durch die Staatsanwaltschaft wieder entlassen. Der Unfallhergang wurde von einem hinzugezogenen Sachverständigen untersucht, das Ergebnis ist noch nicht bekannt. Die Polizei stellte beide Motorräder sicher.

Die weiteren Ermittlungen hat das zuständige Verkehrskommissariat der Bonner Polizei in Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft übernommen. Nach der Vernehmung der Zeugen erhärtete sich bei den Ermittlern der Verdacht, dass sich beide Fahrer ein illegales Rennen geliefert hatten. Familienangehörige des Unfallopfers meldeten sich bei unserer Zeitung und hegten erhebliche Zweifel am Verdacht der Polizei. Die blieb wiederum bei ihrer Darstellung.

Sollte es sich nachweislich um ein illegales Rennen gehandelt haben, drohen den Beteiligten empfindliche Strafen. Der Bundesrat hat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren lassen, das rücksichtlosen Fahrern Gefängnis androht. Wer solche Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt.

Bundesrat verabschiedete im September ein neues Gesetz gegen Raser

Deutlich härtere Strafen sollen Raser künftig stärker von illegalen Rennen und anderen lebensgefährlichen Tempofahrten auf deutschen Straßen abhalten. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das rücksichtlosen Fahrern Gefängnis androht.

Wer solche Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden - und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt.

Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von illegalen Rennen "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" rasen. Bisher wird die Teilnahme an illegalen Rennen mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bestraft wird gemäß dem neuen Gesetz schon der Versuch, Rennen zu organisieren. Künftig können auch Fahrzeuge wegen solcher Taten amtlich eingezogen werden. Den Anstoß für die Neuregelung hatte die Länderkammer selbst gegeben.

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