Amtsgericht Bonn Vereiste Autoscheiben führen zu Unfall

Bonn · Wegen vereister Autoscheiben hat ein Autofahrer eine rote Ampel übersehen und eine Mutter mit Kind angefahren. Das Verfahren gegen ihn wurde jetzt vor dem Bonner Amtsgericht gegen eine Zahlung an die Opfer eingestellt.

 Der Richter ließ Milde walten: Das Verfahren gegen einen 56-Jährigen wurde wegen geringer Schuld eingestellt.

Der Richter ließ Milde walten: Das Verfahren gegen einen 56-Jährigen wurde wegen geringer Schuld eingestellt.

Foto: dpa

Alle Jahre wieder haben Autofahrer im Winter mit vereisten Scheiben zu kämpfen. Wie gefährlich es sein kann, den Durchblick zu verlieren, wurde vor dem Amtsgericht deutlich: Ein 56-Jähriger musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil er Ende vergangenen Jahres wegen vereister Scheiben eine rote Ampel übersehen und eine Mutter mit Kleinkind umgefahren hatte.

Wie Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann auf Anfrage erklärte, war der 56-jährige Handwerker vor dem Strafrichter gelandet, weil er gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Dabei ging es dem Mann nicht um die 600 Euro Geldstrafe, zu denen er verurteilt worden war, sondern um den Entzug der Fahrerlaubnis. Denn die hätte ihm als Ein-Mann-Betrieb die Existenzgrundlage entzogen. Und um die kämpfte er im Prozess.

Es geschah morgens gegen 7.55 Uhr. Wie der 56-Jährige vor Gericht beteuerte, habe er die beschlagenen und vereisten Scheiben sehr wohl frei gemacht, bevor er losgefahren sei. Doch während der Fahrt seien die Scheiben erneut vereist, und als er gerade beschlossen habe, an den Straßenrand zu fahren, um wieder für freie Sicht zu sorgen, sei es passiert: Er übersah die rote Ampel und auch die 37-Jährige, die mit ihrem Kleinkind an der Hand auf dem Weg zur Kita die Straße überquerte. Das Auto erfasste beide.

Die Mutter wurde an Lendenwirbeln und Hüfte verletzt, lag drei Tage im Krankenhaus, hatte starke Schmerzen und musste eine ganze Weile ein Korsett tragen. Das Kind erlitt einen Schock und brauchte therapeutische Hilfe. Und auch der bisher völlig unbescholtene Autofahrer stand unter Schock, wie eine Zeugin erklärte. Er brachte der Mutter Blumen, erkundigte sich nach ihrem Befinden und bedauerte zutiefst, was er angerichtet hatte.

Der Richter ließ schließlich Milde walten. Wie Behördensprecherin Niepmann erklärte, wurde das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld eingestellt, um die Existenz des Handwerkers nicht zu vernichten. Seine Fahrerlaubnis darf er nun behalten, allerdings muss er an die Mutter 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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