Keine Verurteilung des Messerstechers Verfahren gegen Ex-Rocker-Chef eingestellt

BONN · Er hat zwar einen Türsteher, der bei einer Party in einem Nobelhotel im Bonner Bogen eingesetzt war, mit einem Messer schwer verletzt. Verurteilt wird der 31 Jahre alte Bonner, der Präsident der Rockergruppe "United Tribuns Troisdorf" war und sich vor allem wegen versuchten Totschlags verantworten musste, dafür jedoch nicht.

Am Montag wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 7500 Euro vorläufig eingestellt. "Ein versuchtes Tötungsdelikt ist nach der Beweisaufnahme nicht feststellbar", so das Schwurgericht. Der Grund dafür ist das Aussageverhalten des verletzten Türstehers (43) und seiner Kollegen. Ihre Angaben sind in den Augen der Richter "in einigen Punkten nachweislich falsch".

Die Auseinandersetzung in der Nacht auf den 24. August 2014 hatte bei der Einlasskontrolle an einem Seiteneingang des Hotels begonnen. In den Augen des Gerichts spielte es sich wie folgt ab: Es gab ein Gerangel zwischen dem Angeklagten und einem Türsteher, in das das spätere Opfer eingriff. Zudem fiel die Freundin des Angeklagten, getroffen von einem Schlag eines Türstehers, zu Boden. Daraufhin lief der 31-Jährige weg und wurde von zwei Personen verfolgt - was auf den Aufnahmen einer Überwachungskamera gut zu sehen ist. Was genau sich dann vor dem Hotel am Auto des Angeklagten abspielte, konnte nicht festgestellt werden. Eine von dem Rocker behauptete Notwehrsituation sei aber "nicht auszuschließen". Durch zwei Messerstiche wurde der Türsteher am Oberarm und am Rücken verletzt.

Das Opfer des Messerangriffs und seine Kollegen behaupteten vor Gericht, dass die Freundin des Angeklagten nicht geschlagen wurde, der 43 Jahre alte Türsteher nicht in die Auseinandersetzung am Eingang eingegriffen habe, der Rockerpräsident nicht verfolgt worden sei und niemand Schlagwerkzeuge benutzt habe. Das sehen die Richter anders: Ihrer Meinung nach versuchte der verletzte Türsteher im Prozess, "den Besitz der Gegenstände zu verschleiern". Im Rettungswagen liegend hatte er einem Kollegen zugerufen, dass er etwas in einem Gebüsch deponiert habe. Das hatte ein Polizist gehört und einen Schlagring und einem Schlagstock gefunden - an dem das Blut des Türstehers war.

Da dem Angeklagten wohl nur noch noch eine Verurteilung für eine mitverhandelte andere Schlägerei drohte, regten die Richter die Einstellung des Verfahrens an. Dem Opfer dieser Prügelattacke muss der 31-Jährige ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zahlen.

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