Staatsanwaltschaft Verfahren gegen Friedhelm Naujoks wieder aufgenommen

BONN · Nun droht Friedhelm Naujoks doch Ungemach in Sachen Legionellen-Anlagen für Bonner Schulen: Die Staatsanwaltschaft hat ihre im Februar eingestellten Ermittlungen gegen den ehemaligen städtischen Gebäudemanager wegen Verstoßes gegen die Trinkwasserverordnung wieder aufgenommen.

Das bestätigte Behördensprecher Fred Apostel. Nicht wieder aufgenommen hat der zuständige Oberstaatsanwalt Peter van der Linden hingegen die Ermittlungen gegen Naujoks wegen Baugefährdung in der Aula des Konrad-Adenauer-Gymnasiums. Mit dem Widerspruch des Architekten Peter Riemann gegen diese Einstellung muss sich nun der Generalstaatsanwalt in Köln befassen.

Im Verfahren um die Trinkwasserverordnung ging es um den von Naujoks empfohlenen Ankauf und Einbau von möglicherweise gesundheitsgefährdenden Anlagen zur Legionellenbekämpfung für knapp 50.000 Euro, die stillgelegt werden mussten. Sie können nicht eingesetzt werden, weil sie nach einem Verfahren (anodische Oxidation) funktionieren, das nicht in die Liste der Trinkwasserverordnung aufgenommen ist.

Auch das städtische Rechnungsprüfungsamt (RPA) war den Vorwürfen nachgegangen und hatte Ende 2011 eine "Reihe von Verstößen" festgestellt. Umso größer war das Unverständnis über die von Oberstaatsanwalt van der Linden gelieferte Einstellungsbegründung: Zwar liege ein Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung vor. Der sei aber nicht strafbar, weil Schulen nicht öffentlich seien.

Nun hat er seine Meinung also geändert und legt den Paragrafen 24 der Trinkwasserverordnung so aus, dass Schulen doch unter den öffentlichen Schutzschirm gehören. Angeblicher Grund für den Sinneswandel: Nach Anhörung der an der Neufassung beteiligten Stellen "hält die Staatsanwaltschaft an der bisherigen Auslegung nicht mehr fest". Am 30. Mai wurden die Ermittlungen gegen Naujoks wieder aufgenommen. Justizkennern zufolge können sie nur zur Anklage führen.

Das aber war der Stadt ihrer Sprecherin Monika Hörig zufolge am 5. Juni nicht bekannt, als sie vor dem Arbeitsgericht den Kündigungsschutzprozess gegen Naujoks verlor. Der wäre wohl anders ausgegangen, wäre Naujoks angeklagt worden. Nun muss die Stadt Naujoks wieder mit seinen bisherigen Aufgaben betrauen.

Vor Gericht hatte Naujoks erklärt, er erwarte, die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) werde das Verfahren demnächst genehmigen. Dazu erklärte ein DVGW-Sprecher auf GA-Nachfrage, der DVGW fördere zwar ein Forschungsvorhaben zu dem Thema. In den technischen Regeln des DVGW sei das Verfahren aber nicht aufgenommen.

Nicht zulässig sei es auch deshalb, weil dabei neben Chlor weitere Stoffe dosiert würden, die nicht für die Desinfektion zugelassen seien. So entstehe auch in nicht unerheblichem Maße Wasserstoff, der bisher laut Liste nur zum Zwecke der biologischen Nitratreduktion dosiert werden dürfe. "Und das wird Herr Naujoks in der Installation in der Schule nicht vorgehabt haben", hieß es.

Ungemach droht Naujoks auch beim WCCB: Nach GA-Informationen stehen die Ermittlungen gegen ihn wegen Betruges kurz vor dem Abschluss. Und alle Anzeichen sprechen dafür, dass Anklage erhoben wird.

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