Klage von Bezirksbürgermeisterin Streit um Cityring in Bonn landet vor Gericht
Bonn · Bezirksbürgermeisterin Brigitta Poppe-Reiners hat im Streit um den Bonner Cityring einen Anwalt eingeschaltet. Hintergrund ist die Wiederherstellung der alten Verkehrsführung durch den Bonner Stadtrat.
Im Streit um die Beschlusskompetenz der Bezirksvertretung Bonn in Sachen Cityring hat Bezirksbürgermeisterin Brigitta Poppe-Reiners nun eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung der Interessen der Bezirksvertretung beauftragt.
Hintergrund ist der Beschluss des Stadtrates zur Verkehrsführung auf der Rathausgasse und der Straße Am Hof, mit dem gleichzeitig auch die umstrittene Kappung des Cityrings in Höhe der Maximilianstraße wieder aufgehoben wurde. Der motorisierte Individualverkehr kann inzwischen wieder von der Kaiserstraße sowie von der Wesselstraße aus kommend über die Maximilianstraße am Hauptbahnhof vorbei in Richtung Norden fahren.
„Die Bezirksvertretung Bonn hatte dagegen in ihrer Juni-Sitzung die Beschlusskompetenz zur Verkehrsführung für sich reklamiert, da nach Paragraph 7 Absatz 2 Buchstabe m der Bonner Bezirkssatzung die Bezirksvertretung über Änderungen der Verkehrsführung und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zu entscheiden hat“, erklärte Poppe-Reiners.
In seiner Sitzung zwei Tage später habe der Bonner Stadtrat dagegen eine den Interessen der Bezirksvertretung Bonn zuwiderlaufende Entscheidung gefällt, ist die Bezirksbürgermeisterin überzeugt. Oberbürgermeister Ashok Sridharan vertrat indes die Rechtsauffassung, dass für dieses Verkehrsthema der Rat zuständig sei und erhielt von der zum Sachverhalt angefragten Bezirksregierung Köln auch Recht.
Da die Bezirksvertretung Bonn in ihrer Junisitzung die Bezirksbürgermeisterin ermächtigt hatte, rechtliche Schritte zur Klärung der Entscheidungszuständigkeit einzuleiten, habe sie nun eine Kanzlei beauftragt, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.