Bonn vor 60 Jahren Verkehrspolizist bietet Franz Josef Strauß die Stirn
Bonn · Ein junger Verkehrspolizist wagt es, den einstigen Verteidigungsminister zu maßregeln. Dieser hatte seinen Chauffeur angehalten, verkehrswidrig über die Kreuzung Koblenzer Straße/Reuterstraße zu fahren. Und Hahlbohm ließ sich von dem Bayern auch nicht einschüchtern.
Am 3. September 1958 wird der junge Verkehrspolizist Siegfried Hahlbohm an seinem Einsatzort, der Kreuzung Koblenzer Straße/Reuterstraße, mit Blumen überhäuft. Zahlreiche Bonner danken dem 24-jährigen Hauptwachmeister für sein mutiges und standhaftes Verhalten – mit Blumensträußen, Cognac und Zigarren. Denn schließlich hat der junge Beamte es gewagt, einem der mächtigsten Männer der Republik die Stirn zu bieten: Verteidigungsminister Franz Josef Strauß.
Der Minister war mit seinem mausgrauen Wagen „BD 18-1“ unter Hahlbohms erhobenem Arm völlig regelwidrig durch den kreuzenden Verkehr gefahren. Nur die blitzschnelle Reaktion des Fahrers der Godesberger Bahn verhinderte einen Zusammenstoß: Er betätigte Notbremse und Sandstreuer, um die Wagen zu stoppen und rüttelte dabei seine Fahrgäste ordentlich durcheinander.
Chauffeur Leonhard Kaiser indes setzte Strauß im Palais Schaumburg ab und kam danach zu Hauptwachmeister Hahlbohm, um ihm zu berichten, er habe auf ausdrücklichen Wunsch des Ministers gehandelt und seinen Weg fortgesetzt, obwohl der Polizist die Fahrbahn sperrte. Hahlbohm erklärte, er werde den Fall dennoch zur Anzeige bringen.
Keine Sonderverkehrsregeln für Minister-Autos
Daraufhin ließ Strauß nach der Besprechung im Kanzleramt seinen Wagen unter Hahlbohms Kanzel an der Kreuzung halten, um die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Strauß fragte, ob der Verkehrsposten seinem Fahrer verkehrswidriges Verhalten vorwerfe? „Jawohl, Herr Minister!“ meinte Hahlbohm, und Strauß entgegnete: „Geben Sie mir Ihren Namen, ich werde dafür sorgen, dass Sie von der Kreuzung verschwinden!“
Doch das geschieht im Jahr 1958 und auch später nicht. Hahlbohm erhält Unterstützung von seinen Kollegen, der Gewerkschaft ÖTV und Polizeipräsident Wilhelm Tegethoff. Der stellt gegenüber dem GA schon im September 1958 unmissverständlich fest: „Es gibt keine Sonderverkehrsregeln für Minister-Autos!“ Stattdessen aber Blumen von GA-Lesern für tapfere Polizisten.
Es folgt ab Oktober 1958 eine spektakuläre Gerichtsverhandlung gegen den Minister-Fahrer Leonhard Kaiser. Strauß lädt eine Reihe von Zeugen, unter anderem Soldaten, die irgendwann mal von der Polizei verwarnt worden sind, aber nichts zu jenem Vorfall vor dem Kanzleramt sagen können. Strauß weitet in einem Schriftstück seine Angriffe auf die gesamte Polizei NRW aus. So seien während des Wahlkampfes Steine auf seinen Wagen geworfen worden, ohne dass die Polizei ihn geschützt habe. Eine Wahlkundgebung sei durch Pfiffe und Rufe immer wieder gestört worden, ohne dass die Bonner Polizei seiner Aufforderung, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, nachgekommen sei.
Ministerfahrer muss 100 Mark zahlen
Aufgrund dieser Beschwerden schaltet sich erneut Bonns Polizeipräsident Tegethoff ein. Er zitiert alle Beamten des Verkehrspostens vor dem Bundeskanzleramt zur Vernehmung. Die Gewerkschaft ÖTV mobilisiert. Ihr Bonner Vorsitzender und der stellvertretende ÖTV-Landesvorsitzende marschieren zum Polizeipräsidium und protestieren gegen die Forderung des Ministers, Hahlbohm von seinem angestammten Platz zu entfernen. Tegethoff versichert schließlich: „Hahlbohm bleibt.“ Das Gericht verurteilt den Ministerfahrer letztlich zu einer Geldstrafe von 100 Mark.
„Die Aktion von Strauß war nicht gut“, erinnert sich Hahlbohm viele Jahre später in einem Interview mit dem GA. Er bereue sein Handeln nicht: „Ich würde es wieder so machen.“ Dass die Presse die Geschichte aufgebauscht habe, „war nicht in meinem Sinne“. Viele Briefe von Kraftfahrern hätten ihm aber gezeigt, dass er richtig entschieden habe: „Sie haben mir den Rücken in dieser Zeit gestärkt.“ Auch die Verkehrsgesellschaften hätten ihn bestätigt. Und wie haben die Kollegen reagiert? Siegfried Hahlbohm: „Bei einigen kam Neid auf, doch 90 Prozent standen auf meiner Seite. Ich habe nur meine Pflicht getan.“
Siegfried Hahlbohm starb am 21. März 2012 im Alter von 77 Jahren.