Urteil des Amtsgerichts Verkehrsrowdy muss zahlen

BONN · Sein aggressives und rabiates Verhalten im Straßenverkehr hat einen 27-Jährigen vor das Amtsgericht gebracht. Am Donnerstag musste sich der Bonner wegen versuchter Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung verantworten.

Laut Anklage hatte sich der junge Mann am Mittag des 14. Februar auf der Nordbrücke mit vier Männern angelegt, die in einem Mietwagen unterwegs waren. Der 27-Jährige fuhr mit seinem BMW auf der Überholspur Richtung Beuel. Weil er die Abfahrt direkt hinter der Nordbrücke nehmen wollte, zog er nach rechts. Doch dort fuhr der Mietwagen, so dass es beinahe zum Zusammenstoß gekommen sein soll.

Aufgebracht ließ sich der Bonner daraufhin laut Anklage zurückfallen, fuhr ganz nach rechts auf die Abbiegespur und zog an dem Mietwagen vorbei. Dabei soll er einen Gegenstand, vermutlich ein Feuerzeug, auf den Leihwagen geworfen haben. Darüber regten sich die jungen Männer so auf, dass sie dem BMW folgten. Als dessen Fahrer an der ersten Ampel hinter der Autobahnausfahrt halten musste, sprang er aus dem Wagen, schlug mit seinen Händen gegen das Fahrzeug und beleidigte die Insassen.

Damit nicht genug: Das Quartett folgte dem 27-Jährigen bis nach Niederkassel, und dort wiederholte sich das Szenario. Laut einem Augenzeugen, der mit seinen Kollegen in der Nähe der Kreuzung Niederkasseler/Provinzialstraße Mittagspause machte, stieg der 27-Jährige "ziemlich aggressiv" aus seinem Auto und "versuchte an jeder Tür, sie aufzuziehen". Der Zeuge hatte den Eindruck, dass der Bonner "jemanden rausziehen und ihm auf die Nase hauen" wollte. Als der merkte, dass die jungen Männer in dem Auto telefonierten und Fotos von ihm machten, fuhr er davon.

Das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße vorläufig eingestellt. Der Verkehrsrowdy, dessen Frau in der kommenden Woche ein Kind erwartet, muss nun 400 Euro an einen gemeinnützigen Verein und 100 Euro an den Fahrer des Mietwagens zahlen. Zudem wurde die aus einer Vorstrafe resultierende zweijährige Bewährung um ein Jahr verlängert: Es besteht noch eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, da der Mann angetrunken in einer Bonner Kirche randaliert hatte.

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