Amtsgericht Bonn Vermieterin klagt Katze aus dem Haus

BONN · Der Streit um eine Katze und deren angebliche Hinterlassenschaften im Garten fand am Montag vor dem Amtsgericht ein Ende: Die Halter des Tieres haben die Probleme mit der Hauseigentümerin, die sie auf Entfernung von Katze und Katzenleiter verklagt hatte, endgültig satt.

Sie erklärten im Prozess: "Wir haben eine neue Wohnung gefunden und ziehen mit unserer Katze zum 1. März aus." Damit hat sich der Rechtsstreit in diesem Punkt erledigt.

Dabei hatte die Vermieterin dem verklagten Paar die Katzenhaltung im April 2013 ausdrücklich vertraglich zugesichert, wie die beiden erklärten. Doch im April 2014 sei es plötzlich ungemütlich geworden, denn da habe die Vermieterin behauptet, die Katze mache ihr Geschäft ständig im Garten, weil das Paar in der Wohnung kein Katzenklo habe.

Dem aber widerspricht das Paar mit Nachdruck und führt überdies an: In der Gegend lebten viele Katzen, und auch die trieben sich häufig in dem Garten herum. Das bestätigte ein anderer ebenfalls im Haus wohnender Mieter am Rande des Prozesses.

Aber nicht nur das erledigte Katzenproblem war Gegenstand der Klage. Die Vermieterin verlangte außerdem noch knapp 800 Euro für angebliche Betriebskosten und von dem Paar geminderte Miete. Die beiden hatten für zwei Monate insgesamt 100 Euro weniger gezahlt. Grund: Der zur Mitbenutzung gemietete Garten sei nicht mehr nutzbar, weil die Vermieterin dort an die 30 Stöcke zur Stützung vom Brombeerbüschen gesetzt habe. Nach Betrachten der Fotos vom Garten befand die Richterin: Im diesem Garten kann sich tatsächlich niemand aufhalten, die Mietminderung ist berechtigt.

Sie riet den Parteien, sich bezüglich der teils nicht nachvollziehbaren Forderungen der Vermieterin zu einigen. Und so geschah es: Das Paar zahlt noch freiwillig 150 Euro an die zukünftige Ex-Vermieterin. Und der Rechtsfrieden ist wiederhergestellt.

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