Kommentar zur Rheinaue Verständliche Bedenken

Meinung | Bonn · Die Frage, ob die Rheinaue unter Denkmalschutz gestellt werden soll oder nicht, ist in erster Linie ein Streit unter Experten. Und es sieht momentan danach aus, dass die Denkmalpfleger fachlich auf der sicheren Seite sind.

Unbestritten ist: Der Rheinauenpark nimmt als ehemaliges Bundesgartenschaugelände eine historische Bedeutung für die einstige Bundeshauptstadt Bonn – und damit für die Bundesrepublik – sowie in der Geschichte der Gartenarchitektur eine wichtige Rolle ein.

Doch wer das Hickhack der vergangenen Jahre um die verschiedenen Veranstaltungen in der Rheinaue mitverfolgt hat, kann die Bedenken der Bonner Stadtverwaltung nachvollziehen. Gebranntes Kind scheut bekanntlich das Feuer. Ist die Rheinaue ein Denkmal, werden künftig noch mehr Leute mit am Tisch sitzen und ein Wörtchen mitreden, wenn es etwa um die Genehmigung von Open-Air-Veranstaltungen oder anderen Großereignissen geht, die nun mal ohne Bühnen oder andere Aufbauten nicht auskommen. Eine zusätzliche Hürde, was auch die Landeskonservatorin nicht abstreiten kann.

Bedenken, die offensichtlich auch viele Bürger hegen, wie eine Spontanumfrage auf ga.de zeigt. Bis zum Mittwochabend sprach sich jedenfalls eine deutliche Mehrheit gegen die Unterschutzstellung aus. Für die meisten ist die Rheinaue Freizeit- und Naherholungsgelände und obendrein beliebter Veranstaltungsort. Und diese unterschiedlichen Nutzungen über die Jahrzehnte hinweg haben das Gesicht des Parks seit seiner Einweihung auch so gut wie nicht verändert.

Mithin darf man gespannt sein, wie der Streit um den Denkmalschutz nun beigelegt werden soll und wie eine zufriedenstellende Lösung, von der die Bezirksregierung Köln spricht, denn aussehen kann.

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