Ukrainische Geflüchtete in Bonn Verwirrung um Nebenkostenpauschale für private Wohnungsgeber

Bonn · Viele Menschen in Bonn haben Geflüchteten aus der Ukraine Wohnraum zur Verfügung gestellt. Eine Leserin berichtet nun, dass eine Nebenkostenpauschale vom Jobcenter erst abgelehnt wurde. Die Einrichtung klärt auf.

 Seit 1. Juni ist ist das Bonner Jobcenter für Geflüchtete aus Ukraine zuständig, die Leistungen wie Hartz-4 beantragen können.

Seit 1. Juni ist ist das Bonner Jobcenter für Geflüchtete aus Ukraine zuständig, die Leistungen wie Hartz-4 beantragen können.

Foto: Benjamin Westhoff

Können Menschen, die Geflüchteten aus der Ukraine gerade kostenlos Wohnraum zur Verfügung stellen, einen Nebenkostenzuschuss bekommen? Um diese Frage gab es Verwirrung, wie eine GA-Leserin mitteilte. Seit Anfang März lassen Maria, die anonym bleiben möchte, und ihr Mann zwei Frauen und ein Kind aus der Ukraine in einem ausgebauten Dachstuhl im Bonner Musikerviertel kostenlos wohnen. „Nun haben wir beim Jobcenter wegen eines Nebenkostenzuschusses für die zweifellos angestiegenen Kosten nachgefragt. Antwort: Gibt es nur, wenn ein Mietvertrag besteht“, erzählt Maria. Sie findet das „absurd“ und möchte keine Miete von der Familie verlangen. „Es müsste doch reichen, dass diese bei uns gemeldet ist.“ Sie kenne drei weitere Wohnungsgeber, denen es ähnlich gehe.

„Das Jobcenter hat keine gesetzliche Grundlage, um auf Antrag eines Vermieters oder eines Wohnungseigentümers Geld an diesen auszuzahlen, sondern nur an Personen, die bei uns Leistungen beziehen“, erklärt Markus Waschinski, Pressesprecher des Bonner Jobcenters auf Nachfrage. Das Problem war demnach, dass die Wohnungsgeberin den Antrag gestellt hat, und nicht, dass es keinen Mietvertrag gibt.

Die 34-jährige Ukrainerin hat laut Maria schon einen Job als Architektin in Köln gefunden, deren Mutter bekomme aber Leistungen vom Jobcenter. Laut Waschinski kann die Bewohnerin der Wohnung, die Leistungen bezieht, einen formlosen Antrag an das Jobcenter stellen – mit dem Hinweis, dass die Wohnungsgeberin „auch ohne Mietvertrag eine Entschädigung der entstandenen Mehrkosten verlangt.“ Ebenfalls wichtig: Der Antrag muss von der Bewohnerin unterschrieben werden, betont Waschinski.

Nebenkostenpauschale von maximal 47 Euro möglich

Für den Wasserverbrauch könnten laut Jobcenter danach pro Person maximal 17 Euro monatlich gezahlt werden, für die Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft maximal 30 Euro. „Mehrkosten für Strom können nicht übernommen werden, da diese bereits durch die Zahlung der Regelleistung an die Bewohnerin als abgedeckt gelten“, sagt der Pressesprecher. Der aktuelle Anteil für Strom und Instandhaltung betrage 38,07 Euro.

Nach Angaben der Stadt haben sich nach dem Stand vom 11. Juli in Bonn seit Ende Februar insgesamt 4366 Geflüchtete aus der Ukraine angemeldet, von denen 505 Personen wieder weggezogen sind. Die Stadtverwaltung hat demnach 605 in städtischen Unterkünften, 237 in Wohnungen und 889 in Hotels untergebracht. 621 Menschen seien privat vermittelt worden.

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