Kameras am Bonner Hauptbahnhof Videotechnik am Bahnhof soll abschrecken

BONN · Als im Dezember 2012 eine Bombe am Bonner Hauptbahnhof in einer blauen Sporttasche abgelegt wurde, führten vor allem die Bilder aus Überwachungskameras der dortigen Filiale von McDonald's die Ermittler zu den mutmaßlichen Tätern. Denn die Kameras der Bundespolizei an Gleis 1 zeichneten nicht auf.

Nun musste der Betreiber der Fastfood-Filiale seine Kameras auf Druck des Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen abbauen, weil sie rechtswidrig seien.

"Nachdem die Festplatten mit den Aufnahmen von der Polizei beschlagnahmt waren, bekamen wir einige Monate später Post", sagt Andreas Dreyße vom Unternehmen Hahne Systemgastronomie, das außer der Filiale im Bahnhof noch 13 weitere in Bonn und Umgebung betreibt.

In dem Schreiben wurden nicht nur die Kameras im Gastraum, sondern auch die hinter der Theke als nicht konform mit dem Datenschutzgesetz bezeichnet. "Wir hatten sie aufgestellt, um uns gegen Vandalismus wehren zu können, und nicht, um Mitarbeiter und Kunden zu überwachen", sagt Dreyße.

Nicht selten komme es vor, dass Mobiliar beschädigt oder Menschen bedroht würden. Bei Straftaten in der Umgebung frage auch immer wieder die Polizei an, ob sie Aufnahmen aus den Kameras verwenden dürfe. "Dort ist man froh und dankbar", sagt Dreyße. Die Kameras wurden entfernt, und die noch vorhandenen wie an der Theke müssen Gesichter automatisch verpixeln, also unkenntlich machen. Ob das dem Datenschutzbeauftragten gefällt, ist abzuwarten. "Wir haben Screenshots aller Kameras verschickt und noch keine abschließende Genehmigung erhalten", so Dreyße.

Mehr Videokameras gibt es im Hauptbahnhof seit dem Vorfall mit der Bombe nicht und soll es laut Bundespolizei auch nicht geben, obwohl die Deutsche Bahn zuletzt angekündigt hat, die deutschen Bahnsteige besser zu überwachen. "Mit unserem zusätzlichen Sofortprogramm wollen wir im kommenden Jahr bis zu 700 Videokameras in rund 100 Bahnhöfen installieren und so die Polizei bei der Bekämpfung von Straftaten schnell und unkompliziert unterstützen", hieß es in einer Pressemitteilung der Bahn.

Derzeit sind sieben Kameras an den Bonner Bahnsteigen montiert. Sie gehören der DB Station&Service AG und können von der Bundespolizei mitgenutzt werden.

Aus dem Fall der Bonner Bombe hat man anscheinend gelernt - und flüchtet sich dennoch in beamtendeutsche Phrasen: Seit März 2013 werden die Videosignale sämtlicher Kameras "nach polizeifachlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen aufgezeichnet", erklärt Bundespolizeisprecher Thomas Mozdzynski auf Anfrage.

So regeln diese Bestimmungen, welche Bereiche gefilmt werden dürfen und dass die Aufzeichnungen laut Bundespolizeigesetz nach 30 oder zwei Tagen gelöscht werden müssen, je nachdem, ob Objekte und Personen gefährdet sind oder nicht. Das Polizeigesetz NRW, das für die Bonner Landespolizei gilt, erlaubt eine Speicherung von zwei Wochen.

Bundesdatenschutzgesetz Wie lange das Material unter diesen Rahmenbedingungen aufbewahrt und was darauf festgehalten wird, bleibt aus ermittlungstechnischen Gründen geheim und variiert von Ort zu Ort. Allerdings appelliert die für die Sicherheit auf den Bahnsteigen der Deutschen Bahn zuständige Bundespolizei, Vergehen sofort zu melden, da Aufnahmen sonst nicht mehr vorhanden sein könnten. Die Auswertung "erfolgt durch die Bundespolizei grundsätzlich anlassbezogen bei aktuellen Einsatzlagen", so Mozdzynski.

Für ihn ist Videotechnik "ein geeignetes Mittel, um potenzielle Straftäter abzuschrecken, sie von möglichen Tathandlungen abzuhalten, das subjektive Sicherheitsgefühl der Reisenden zu erhöhen, Straftäter zu erkennen und zu identifizieren und einem beweiskräftigen Strafverfahren zuzuführen". Die Bonner Vertretung der Gewerkschaft der Polizei sieht das genauso und fordert eine bessere Überwachung.

Bei den Stadtwerken Bonn ist man mit der hauseigenen Überwachung seit Jahren zufrieden. "Wir speichern die Aufnahmen unserer mehr als 300 Kameras an unseren eigenen Bahnsteigen, in Zügen und Bussen für 48 Stunden", erklärt Joachim Schallenberg, Leiter der Betriebsleitstelle. Sie können allerdings nur auf Livebildern von den Mitarbeitern angeschaut werden. Erst wenn eine Straftat bei der Polizei angezeigt wird, dürfen auch zurückliegende Aufnahmen gesichtet werden. Die Polizei bittet übrigens mehrmals im Monat um die Videoaufzeichnungen der Stadtwerke.

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