Anliegerbeiträge am Kettelerplatz Viele Dransdorfer wollen gegen die Stadt klagen

Dransdorf · Zahlen oder klagen? Diese Frage müssen die Anwohner des Kettelerplatzes aktuell für sich beantworten, denn sie haben Post von der Stadt Bonn bekommen: Ihnen wurden Bescheide über Erschließungsbeiträge zugestellt.

Dass dies aber erst 30 Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten und kurz vor der Verjährungsfrist von 30 Jahren stattfindet, empört viele Dransdorfer, die sich in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen haben. Insgesamt wurden 161 Bescheide verschickt. Die Gesamtsumme der Erschließungsbeiträge beläuft sich auf 98.958 Euro.

Am Mittwochabend trafen sich mehr als 100 Betroffene in der Lambertus-Stube, wo aufgrund des Andrangs kein Stuhl im Saal frei war. Sie wollten mit Walter Strunck, dem Sprecher der Initiative, beraten, wie sie reagieren sollen. „Wir raten zur Klage“, sagte Strunck, der sich mit Informatiker David Greiff und Jurist Bernd Engelmann weitere Mitstreiter an die Seite geholt hatte. Und die hatten viel Vorarbeit geleistet, eine Klage auf elf Seiten vorbereitet und weitere 60 Seiten mit Begründungen, amtlichen Formularen der Bebauungspläne und weiteren Kopien erstellt. Zwei Rechtsanwälte haben sich angeboten, die Betroffenen zu vertreten.

Strunck ist sicher, dass das Recht auf Seiten der Bürger ist. Wie berichtet, argumentiert er, dass nicht erst 1988 der Dorfplatz erstmalig hergestellt wurde, sondern – wie alte Dransdorfer wissen – dort schon früher eine Grünanlage existierte, die auch in einem Bebauungsplan von 1964 so ausgewiesen war. Und Strunck ist sicher: „Ich habe noch nie einen Fall erlebt, wo man gegen so viele Paragrafen verstoßen hat.“ Die Anlieger haben nach Zustellung der Bescheide einen Monat Zeit, um ihre Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Die Bürgerinitiative sieht sich vor allem deshalb in einer guten Position, weil es in ihren Augen aktuell einen rechtlichen Schwebezustand gebe. So sei die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig. Man beruft sich dabei auf einen Fall aus Rheinland-Pfalz, das eine identische Gesetzgebung dazu wie NRW habe, wo Abgabenbescheide 25 Jahre nach Ende der Arbeiten verschickt wurden. Nachdem sich mehrere Instanzen mit der Klage beschäftigten, hieß es nun vom Bundesverwaltungsgericht, die Abgabenerhebung müsse an eine bestimmte zeitliche Vorgabe geknüpft sein. „Die vom Oberverwaltungsgericht angenommene Grenze von 30 Jahren entspricht diesen Anforderungen nicht“, heißt es in einer Pressemitteilung des OVG Leipzig, das daraufhin das Verfahren aussetzte. Die Hoffnung der Dransdorfer ist nun, dass auch das OVG in Köln das Verfahren ruhend stellt, bis der Gesetzgeber eine endgültige Klärung herbeiführt. So lange müssten dann keine Beiträge für den Kettelerplatz bezahlt werden.

Ob die Anlieger sich darauf einlassen, ist unklar. Sie müssten zumindest die Gerichtsgebühren vorstrecken. Ob sich das lange Verfahren angesichts von Einzelbeiträgen im vierstelligen Bereich lohnt, ist eine individuelle Entscheidung. „Ich soll 380 Euro bezahlen, und ob ich mir dafür den ganzen Stress antue, weiß ich noch nicht“, sagte eine Bürgerin. Auch Strunck weiß von mehreren Anliegern, die lieber bezahlen wollen. Und doch, bei einer Abstimmung ergab sich ein klares Bild: Fast zwei Drittel der Anwesenden hoben die Hand, als Strunck fragte, wer den Klageweg beschreiten wolle. „Das wären rund 40 bis 50 Kläger“, fasste Strunck zusammen. „Recht haben und Recht bekommen, sind aber zwei Dinge“, meinte ein Bürger.

Struncks Mitstreiter Greiff, der auch „nur“ 380 Euro zahlen soll, ist allerdings wild entschlossen und sagte in der Versammlung: „Ich will trotzdem klagen.“

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