Vier Jahre Haft wegen illegaler Einfuhr und Drogenhandels Angeklagter: „Derart drakonische Strafen hätte ich in China erwartet“

Siegburg · Ein Mann aus Amsterdam muss für vier Jahre in Haft, weil er mit knapp zehn Kilo Hasch auf der Raststätte Siegburg erwischt wurde. Zu seiner Verteidigung hatte der Angeklagte eine abstruse Geschichte vorgebracht.

Fast zehn Kilo Hasch hatte ein 36-jähriger Niederländer nach Deutschland geschmuggelt.

Fast zehn Kilo Hasch hatte ein 36-jähriger Niederländer nach Deutschland geschmuggelt.

Foto: picture alliance / dpa/Oliver Berg

„Die meisten Leute meiner Generation verstehen gar nicht, warum Gras illegal ist“, sagte der 36-jährige Angeklagte in seinem Schlusswort: Eine Flasche Vodka zu leeren sei doch sicherlich schlechter für die Gesundheit als ein paar Joints zu rauchen. Vor der 11. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ist der in Amsterdam lebende Niederländer nun zu einer vierjährigen Haftstrafe wegen illegaler Einfuhr und Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sogar fünfeinhalb Jahre gefordert: „Solch drakonische Strafen hätte ich in China erwartet, aber nicht in Europa“, so der Angeklagte. Unter einem derart hohen Strafmaß habe ja auch seine Familie zu leiden. Der Mann war am 6. Dezember vergangenen Jahres mit genau 9815 Gramm Haschisch erwischt worden, als er auf der Fahrt in Richtung Süden eine Pause auf dem Rastplatz Siegburg eingelegt hatte.

Kurz vor der Urteilsverkündung hatte die Vorsitzende Richterin der 11. Großen Strafkammer Isabel Köhne die Beweisaufnahme noch einmal erneut eröffnet, um den Hinweis zu erteilen, dass statt einer Verurteilung wegen Drogenhandels auch Beihilfe zu diesem als Tatbestand in Frage komme. Der Angeklagte hatte daraufhin die Gelegenheit ergriffen, sich erneut mit abschließenden Worten an die Kammer zu wenden. Neben der generellen Stellungnahme nutzte der Niederländer die Zeit aber auch, um den Richtern noch einmal zu erklären, warum er keine Namen von Mitbeteiligten genannt hatte: Er gehe zwar nicht davon aus, dass seine Kontaktpersonen Teil der Mafia seien – er könne das aber auch nicht ausschließen und wolle sich und seine Familie daher mit seinem Schweigen schützen.

Angeklagter erzählte abstruse Geschichte

Die Geschichte, die der 36-jährige am ersten Verhandlungstag erzählt hatte, war bei den Richtern auf sichtbare Skepsis gestoßen. Sie gebe sich ja nicht der Illusion hin, dass in ihrem Saal nie gelogen werde, so Köhne. Die Geschichte des Angeklagten klinge aber doch einigermaßen abstrus. Der Mann hatte angegeben, dass er zwar im Prinzip von seiner illegalen Fracht gewusst habe; die genaue Menge und das Versteck seien ihm aber genauso unbekannt gewesen wie das exakte Fahrtziel. Er sei von einem Nachbarn gebeten worden, ihm bei der Auflösung seines Haushalts zu helfen und zu seinen Aufgaben habe neben dem Trip als Drogenkurier einige Wochen zuvor auch ein Möbeltransport gehört. Dass sich in einigen der Umzugskisten möglicherweise doch auch illegale Rauchwaren befunden haben könnten, hatte der Mann erst in dem erwähnten Schlusswort eingeräumt.

Zum Schluss der Urteilsverkündung wandte sich die Richterin noch einmal mit sehr persönlichen Worten direkt an den Verurteilten: Zum einen seien auch weiche Drogen noch immer illegal und jeder müsse sich an geltende Gesetze halten. Dass „Gras“ aber insbesondere für jugendliche Konsumenten ein großes Gefährdungspotenzial berge, erlebe sie leider immer wieder in ihrer beruflichen Praxis. Zum anderen möge der Verurteilte bitte nicht Polizei und Justiz für das Ungemach seiner Familie verantwortlich machen. „Die Schuld an deren Unglück tragen alleine Sie!“, so die Richterin.

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