Ausfall der Kurse Stadt Bonn zahlt VHS-Aushilfen kein Geld mehr

Bonn · Die Stadt Bonn hat die Zahlungen an 15 Honorarkräfte der geschlossenen Volkshochschule eingestellt. Als Grund nennt die Stadt den Ausfall der Kurse. Die Mitarbeiter vermissen Solidarität.

 Die Stadt Bonn hat die Zahlung an 15 Honorarkräfte der geschlossenen Volkshochschule wegen der ausgefallenen Kurse eingestellt. (Symbolfoto)

Die Stadt Bonn hat die Zahlung an 15 Honorarkräfte der geschlossenen Volkshochschule wegen der ausgefallenen Kurse eingestellt. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die E-Mail kam am Gründonnerstag. Kurz und bündig teilte die Volkshochschule Bonn ihren etwa 15 Service-Kräften mit, dass sie nach Entscheidung der Stadtverwaltung die Honorarzahlungen einstellt. Da der Kursbetrieb ausfalle, lasse man den Rahmenvertrag einseitig ruhen.

Für Peter Brandes eine unschöne Osterbotschaft: Parallel zu seinem Zweitstudium arbeitet der 38-jährige Familienvater seit 2013 auf Abruf stundenweise für die VHS. „Wir kommen 14 oder 16 Uhr, wenn die regulär beschäftigten Mitarbeiter nach Hause gehen“, berichtet er. Brandes und seine Kollegen übernehmen bei Veranstaltungen die Kasse, betreuen Kursleiter, nehmen Anmeldungen entgegen – oft bis 22 Uhr oder länger. „Unser Entgelt ist nicht sonderlich hoch, aber für uns alle zum Überleben notwendig“, so Brandes. Er glaubt, es wäre „für die Stadt kein großer Einschnitt, sich gegenüber den Schwächsten ihrer Mitarbeiter solidarisch zu zeigen“. In einem Brief an Oberbürgermeister Ashok Sridharan, Stadtdirektor Fuchs und den Personalrat haben er und Kollegen eine andere Lösung gefordert.

Verwaltungsspitze lehnt Forderung ab

Die Verwaltungsspitze lehnt die Forderung ab. „Eine Entgeltzahlung an Aushilfen, die nicht eingesetzt werden können, wäre eine freiwillige Zahlung der Stadt aus sozialen Gründen“, erklärt Stadtsprecherin Monika Hörig. Der Wegfall der Honorare sei „nachvollziehbar und verständlich“ belastend für die Aushilfen und deren Familien. Die Stadt dürfe jedoch Zahlungen „nur dann vornehmen, wenn es hierfür eine rechtliche Verpflichtung gibt“. Soziale Aspekte spielten keine Rolle.

Die „Rahmenvereinbarungen“ sind aus Sicht der Stadt kein Arbeitsvertrag, sondern „ein flexibles Arbeitszeitmodell“, das die Stadt als Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung in einem festgelegten Rahmen verpflichte. Die meisten Betroffenen seien Studenten, die von der Flexibilität ebenfalls profitierten. Die Entgelte bis Ende März habe man übernommen, da für diese Zeit ein Dienstplan bestanden habe. Brandes sagt, ein Dienstplan sei bis Oktober erstellt worden.

Laut Hörig beschäftigt die Stadt auch in anderen Bereichen Aushilfen, die nun teilweise ebenfalls ohne Einnahmen seien. Dafür würden Honorare von 125.000 Euro im Monat gezahlt.

Verdi prüft Vorgehen der Stadt rechtlich

Christoph Busch, Vorsitzender im Personalrat der Stadt, kennt das Problem. Das Vorgehen nennt er „unschön“. Allerdings sei sein Gremium für diesen Personenkreis nicht zuständig. Bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sieht man das ähnlich. Das Vorgehen der Stadt werde rechtlich geprüft, bestätigt Monika Bornhold aus dem Bonner Kreisbüro. Sie sagt: „Abgesehen von juristischen Fragen sehe ich die Stadt in einer moralischen Verantwortung.“ Zu prüfen sei beispielsweise, ob die Honorarkräfte nicht zeitweilig andere Aufgaben etwa in der Stadtbücherei übernehmen könnten. Im eigenen Bildungsbereich habe die Gewerkschaft Kursleitern zumindest die Hälfte ihrer Honorare als Ausfallgeld überwiesen, damit sie nicht ins Bodenlose fallen.

VHS-Leiterin Ingrid Schöll ließ eine GA-Anfrage unbeantwortet. Markus Hansen, ihr Amtskollege der VHS Rhein-Sieg in Sankt Augustin, betont hingegen: „Wir tun alles, was möglich ist, um unsere Mitarbeiter nicht im Regen stehen zu lassen.“ Aushilfen beschäftige er nicht. Aber eine andere Gruppe macht ihm Sorgen: die Dozenten. „Da gibt es eine ganze Reihe, die von ihren Kursleiterhonoraren bei verschiedenen Bildungsträgern leben. Die stehen jetzt ohne alles da“.

Keine Hoffnung auf Soforthilfe

Viele von diesen Personen hätten zunächst darauf gehofft, sich mit der Soforthilfe des Bundes für Soloselbstständige in den kommenden Monaten über Wasser halten zu können. Allerdings hat die auszahlende NRW-Regierung klargestellt, diese Gelder dürften – anders als bisher verlautbart – ausschließlich zur Deckung von Betriebsausgaben verwendet werden. Für den Lebensunterhalt bleibe Freiberuflern ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld dann nur, Arbeitslosengeld II (Sozialhilfe) zu beantragen.

Trotzdem kann auch Hansen keine Ausfallhonorare zahlen. Stattdessen organisierte er ein Webinar für 110 Kursbetreuer. Bald sollen möglichst viele Angebote online durchgeführt und entsprechend honoriert werden. Die Hygieneauflagen und Abstandsregeln ließen einen regulären Betrieb der Erwachsenenbildung in nächster Zeit kaum zu, ahnt er. Die Dozenten der Bonner VHS sollen ihre Honorare für alle Veranstaltungen bis zum 19. April erhalten. Schließlich habe man sie – entsprechend Regelungen in den entsprechenden Werkverträgen – durch die Schließung an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert, betont Bonns Stadtsprecherin Hörig.

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