Entscheidung des Landgerichts Bonn Volkswagen muss die Stadt Bonn entschädigen

Bonn · Der Autobauer VW muss von der Stadt Bonn 27 Fahrzeuge zurücknehmen und im Gegenzug 470.000 Euro plus Zinsen zahlen. So hat das Landgericht Bonn in Bezug auf manipulierte Software in Dieselfahrzeugen entschieden.

 Auch diese beiden Einsatzwagen der städtischen Flotte gehören zu den „manipulierten“ Dieselfahrzeugen.

Auch diese beiden Einsatzwagen der städtischen Flotte gehören zu den „manipulierten“ Dieselfahrzeugen.

Foto: Meike Böschemeyer

Im vergangenen Herbst hatten die Anwälte des Wolfsburger Automobilkonzerns noch versucht, Braunschweig statt Bonn als Gerichtsstand durchzusetzen. Denn wie das auch gerade eingestellte Verfahren um die beiden obersten Volkswagen-Manager, Vorstandschef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, nahelegt, fallen Entscheidungen vor dem Landgericht der zweitgrößten Stadt Niedersachsens statistisch gesehen insgesamt etwas günstiger für den Konzern aus.

Allerdings sah der Vorsitzende Richter der 1. Zivilkammer, Stefan Bellin, die Bonner Justiz als zuständig an und entschied am Mittwoch, dass der Wolfsburger Autobauer der Stadt Bonn im Streit um 27 vom sogenannten Abgasskandal betroffene Dieselfahrzeuge 469 120,79 Euro nebst Zinsen zahlen muss. Im Gegenzug soll die Kommune die für den städtischen Fuhrpark erworbenen PKW an Volkswagen zurückgeben. Die Stadt nutzt Dieselfahrzeuge aus Wolfsburg unter anderem bei der Feuerwehr, beim Sozial- und beim Ordnungsamt, und 27 dieser städtischen Wagen sind mit dem sogenannten EA-189-Motor ausgestattet.

Weil der mit der von VW eingesetzten Manipulationssoftware ausgestattet war, hatte die Bundesstadt den Wolfsburger Konzern auf 678 139,52 Euro Schadenersatz verklagt. „Die Beklagte hat durch ihr Verhalten dazu beigetragen, die Vorschriften zur Abgasmessung und Einstufung in Schadstoffklassen im Rahmen der Erlangung einer EG-Typgenehmigung weitgehend zu umgehen“, heißt es in dem Urteil. Damit habe der Konzern gegen die guten Sitten verstoßen.

Dieses Video ist Teil einer Kooperation zwischen dem GA und dem WDR.

Daraus folge, so die Kammer, dass die Stadt Bonn von Volkswagen die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen kann. Allerdings muss sich die Kommune einen gewissen Betrag für die Nutzung anrechnen lassen. Von dem Anschaffungspreis für die 27 Fahrzeuge in Höhe von insgesamt 558 728,35 Euro war somit ein Nutzungsersatz von 89 607,56 Euro abzuziehen. Die darüber hinaus geltend gemachten Kosten für die Umrüstung von Teilen der Fahrzeugflotte und Leasingkosten für einzelne Fahrzeuge kann die Stadt nach Auffassung der Kammer hingegen nicht verlangen. Diese Kosten wären nämlich auch beim Erwerb anderer Fahrzeuge entstanden.

Wie hoch diese Nutzungsentschädigung letzten Endes sein würde, war zu Prozessbeginn noch schwer absehbar: Die Kommune hatte nämlich zunächst „ein „ungeordnetes Aktenkonvolut“ eingereicht, wie es Bellin seinerzeit ausdrückte. So war unter anderem ein bemängelter Polo in den Akten gar nicht zu finden, bei mehreren anderen Fahrzeugen stimmten die angegebenen Anschaffungspreise nicht ganz exakt.

Zu Prozessauftakt im Herbst hatten die Verantwortlichen der Stadt Bonn dann aber schleunigst einen pressewirksamen Fototermin in der Garage des Stadthauses organisiert und konnten dem Gericht somit Bilder aller betroffenen Fahrzeuge samt der notwendigen Daten übergeben.

Klägeranwalt Tobias Ulbrich zeigte sich mit dem Urteil grundsätzlich sehr zufrieden: „Wir begrüßen es, dass das Landgericht Bonn die Sittenwidrigkeit der Verbrauchertäuschung durch die Abgasmanipulation klar herausgestellt hat.“

Eigentlich, so Ulbrich weiter, hätte die Bonner Klage Schule machen müssen, weil durch den Abgasskandal nicht nur Privatleute, sondern auch Kommunen geschädigt worden seien. Umso unverständlicher ist es aus seiner Sicht, dass nicht mehr Städte und Gemeinden Schadenersatzansprüche durchgesetzt hätten. Nun sei die Frist dazu abgelaufen.

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