Änderung des Asylrechts Vor 20 Jahren blockierten Demonstranten Zuwege zum Bundestag in Bonn

BONN · So etwas kannte man in der früheren Bundeshauptstadt am Rhein kaum: eine Bundestagsdebatte unter massivem Polizeischutz. Und entsprechend schockiert und empört reagierten die Bundestagsabgeordneten, die sich am 26. Mai 1993 auf den Weg in den Bundestag begaben.

 Sogar den Rheinauensee hielten die Vermummten vor 20 Jahren unter ihrer Kontrolle. Die Demonstrationen gegen die Grundgesetzänderung blieben dennoch weitgehend friedlich.

Sogar den Rheinauensee hielten die Vermummten vor 20 Jahren unter ihrer Kontrolle. Die Demonstrationen gegen die Grundgesetzänderung blieben dennoch weitgehend friedlich.

Foto: Pätow

Dort startete am Morgen eine Marathonsitzung zu einer Grundgesetzänderung. Das bis dahin schrankenlose Asylrecht sollte eingeschränkt werden. Der politische Vorstoß im Parlament rief mehr als 10.000 Demonstranten auf den Plan, die die Zuwege ins damalige Regierungsviertel blockierten. Die Abgeordneten mussten per Hubschrauber oder per Schiff zur Debatte gebracht werden.

Auch wenn die überwiegende Zahl der Demonstranten friedlich gegen die Grundgesetzänderung protestieren, bleibt es nicht beim Hochhalten von Transparenten und Sitzblockaden. Abgeordnete wie der CDU-Politiker Peter Bleser werden mit Farbbeuteln beworfen, Journalisten wie der SAT1-Korrespondent Udo Philipp bekommt einen Faustschlag ins Gesicht.

An der Heussallee fliegen Steine, Flaschen und Leuchtgeschosse, die Polizei rückt vor. Ansonsten aber verfolgt der damalige Bonner Polizeipräsident Michael Kniesel mit den rund 4000 eingesetzten Uniformierten die Strategie der Deeskalation. Das bringt ihm hinterher viel Kritik, aber auch Rückendeckung vom NRW-Innenminister Herbert Schnoor und einzelnen Bundestagsabgeordneten wie dem Bonner SPD-Politiker Horst Ehmke.

"Der Bundestag ist umstellt, abgeriegelt von der hoheitlichen Gewalt gegen Demo-Gewalt, aber auch umgekehrt, abgeriegelt von Chaoten, die viele Bedienstete mit Anpöbeleien und Gewalt am Gang zum Arbeitsplatz hindern", schreibt der GA-Korrespondent.

Vermummte auf Bötchen auf dem Rheinauensee, Demonstranten auf der B 9, auf dem Museumsplatz; in der Innenstadt bleiben die Kaufhäuser leer, weil alle Zuwege blockiert sind. "Bleiberecht für alle und auf Dauer" steht auf den Transparenten oder "Gegen die rassistische Festung Europa". Die Gegner des neuen Asylrechts bauen die deutsch-deutsche Mauer aus Pappe auf.

Dennoch: Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth eröffnet die Plenarsitzung pünktlich um 9 Uhr. Zehn Stunden und vier namentliche Abstimmungen später melden die Agenturen: "Bundestag beschließt Grundgesetzänderung. 521 gegen 132 Stimmen für neues Asylrecht."

Der entscheidende Satz im Grundgesetz - "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" - bleibt zwar, aber der Artikel 16 a wird um einzelne Punkte erweitert. So können sich seitdem Menschen, die über ein EU-Land oder sogenannte "sichere Drittstaaten" kommen, nicht auf das Asylrecht berufen.

Per Gesetz können außerdem sichere Herkunftsstaaten definiert werden, das heißt, ein Asylantrag wird Menschen erschwert, die aus Ländern kommen, bei denen vermutet wird, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet. Die Zahl der Asylanträge ist seitdem drastisch gesunken. Waren es 1992 noch rund 440.000 Menschen, die in Deutschland Asyl suchten, waren es 1995 nur noch 167.000. Mit 28.018 Asylanträgen wurde 2008 die niedrigste Quote festgehalten. Seitdem ist die Zahl wieder leicht angestiegen. 2012 waren es 77.651.

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