Prozess am Landgericht Bonn Vor Gericht dreht sich alles um das Karussell "Extasy"

Bonn · Normalerweise geht es nur für die Kirmesgäste rund auf dem Karussell „Extasy“ des Modells Scheibenwischer. Doch seit nunmehr zwei Jahren dreht sich auch in einem Rechtsstreit vor dem Bonner Landgericht alles um ein solches Modell.

 Landgericht Bonn

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Foto: picture alliance / dpa

Ein Schaustellerbetrieb aus Ostfriesland hat einen hiesigen Anbieter des besagten Fahrgeschäfts vor der 1. Zivilkammer verklagt und verlangt 22 500 Euro des Kaufpreises zurück. Grund: Das gelieferte Karussell weise zahlreiche Mängel und Fehler auf. Das teilte Gerichtssprecher Thomas Stollenwerk auf Anfrage mit.

Seine Modellbezeichnung „Scheibenwischer“ verdankt das Karussell, das auch im Wiener Prater steht, der Art seines Bewegungsablaufs: Die Fahrgäste sitzen auf ihren Sitzen in einer langen Reihe und werden hin und her, rauf und runter geschaukelt. Im Oktober 2014 bestellten die Schausteller aus Leer ein solches Fahrgeschäft bei der rheinischen Firma und trafen ihren eigenen Angaben zufolge noch Sondervereinbarungen zu Anstrich und zur weiteren Ausführung des Modells, das in Tschechien hergestellt wurde.

In ihrer Klage machen die Schausteller nun geltend: Schon bei Abholung des Karussells im März 2015 seien erhebliche Mängel aufgefallen. So seien Wände nicht wie beauftragt in Lackblau gestrichen gewesen, aber vor allem seien Mängel an Technik und Elektrik erkennbar gewesen, und da sie trotz entsprechender Aufforderung nicht beseitigt worden seien, habe man 7500 Euro vom Kaufpreis in Höhe von 165 000 Euro einbehalten.

Doch damit sei der Fall für sie nicht erledigt gewesen. Denn in der Folgezeit seien weitere Mängel aufgetaucht – sogar bei der Technik und auch bei der Elektrik, wie der TÜV festgestellt habe. So fielen die Lichter, Bubbles genannt, bei Nässe und Regen immer wieder aus, und in den Sitzen seien solche Löcher entstanden, „dass man einen Finger hineinstecken kann“, wie ein Schaustellergehilfe vor Gericht aussagte. Außerdem trete an den Geländern immer wieder Rost auf, der sich auch partout nicht beseitigen lasse. Die beklagte Firma aber wehrt sich gegen die Forderung und macht vor allem geltend: Die Mängel seien nicht fristgerecht gerügt worden.

Nachdem die 1. Zivilkammer vergeblich zur gütlichen Einigung des in dem schon so lange dauernden Streit geraten hatte, wurde schließlich ein in Karussellfragen erfahrener Gutachter eingeschaltet. Mitte Oktober geht es vor Gericht wieder rund: Da findet der nächste Verhandlungstermin statt.

AZ: LG Bonn 1 O 310/15

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