Urteil in Bonn Vorbestrafter 62-Jähriger muss erneut hinter Gitter

BONN · Der Mann auf der Anklagebank hat es schon wieder getan. Der 62-Jährige ist ein notorischer Betrüger mit insgesamt 33 Vorstrafen, und im vergangenen Jahr nutzte er die Zuneigung einer 70-jährigen Frau zu seinem 60-jährigen Bruder aus, um ihr Tausende von Euro aus der Tasche zu ziehen.

Obwohl die Vermutung nahe lag, dass das Ganze ein Komplott der Brüder war, nahm der 62-Jährige alle Schuld auf sich.

Am Freitag saß er vor der 6. Bonner Berufungskammer, weil er nicht schon wieder für zehn Monate hinter Gitter wollte. Zu dieser Strafe hatte ihn nämlich zuvor das Amtsgericht wegen zweifachen Betruges verurteilt.

Für den Amtsrichter stand fest: Im Warteraum eines Krankenhauses machte sich der 60-jährige Bruder des Angeklagten im März 2013 an die alleinstehende Frau heran. Der gut aussehende Mann gefiel ihr, und sie traf sich mehrfach mit ihm.

Doch bei einer weiteren Verabredung erschien nicht er, sondern sein längst nicht so ansehnlicher Bruder und bat sie im Namen des 60-Jährigen flehentlich um Hilfe: Der sei in eine Schlägerei verwickelt worden und komme in Haft, wenn er die Kaution von 4800 Euro nicht stelle. Dafür brauche er aber noch 2000 Euro. Die Frau gab sie ihm.

Wenig später tauchten beide Brüder bei ihr auf. Der 62-Jährige zeigte auf ein in der Nähe stehendes teures Auto und sagte: Das könne sie als Pfand haben, wenn sie ihm noch mal 2000 Euro leihe für ein todsicheres 40 000-Eurogeschäft. Danach bekomme sie alles zurück.

Die Frau gab ihm das Geld, verzichtete aber auf das Auto, von dem bis heute nicht klar ist, ob er dafür überhaupt einen Schlüssel hatte. Danach hörte sie von den Brüdern nichts mehr und ging schließlich zur Polizei.

Während der Angeklagte die 70-Jährige vor dem Amtsgericht noch als Stalkerin verunglimpft hatte, gab er am Freitag zu: "Ja, ich habe sie abgezogen." Denn Richter Eugen Schwill hatte ihm klar gemacht: Um seine Lage zu verbessern, helfe ihm nur die Wahrheit. Die 70-Jährige, die mit einem neuen Bekannten zum Prozess gekommen war, musste nicht mehr in den Zeugenstand.

Das Gericht berücksichtigte das Geständnis und hielt dem Angeklagten zugute, dass ihm der Betrug sehr leicht gemacht worden sei. Die Strafe wurde auf sechs Monate reduziert. Die muss der 62-Jährige allerdings absitzen. Denn Bewährung, so das Gericht, sei wirklich nicht mehr drin, zumal er den Betrug unter laufender Bewährung begangen hatte. Die wird nun widerrufen, und er muss noch weitere elf Monate verbüßen.

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