Kommunalwahl in Bonn Wähler ohne Maske müssen mit Bußgeld rechnen

Bonn · Corona verändert auch die Kommunalwahl am Sonntag. Das Ministerium empfiehlt Wahlhelfern und Wählern, eigene Stifte mitzubringen.

Auf Hochtouren laufen bereits die Vorbereitungen der Kommunalwahl. Das Foto entstand am Montag im Stadthaus.

Auf Hochtouren laufen bereits die Vorbereitungen der Kommunalwahl. Das Foto entstand am Montag im Stadthaus.

Foto: Benjamin Westhoff

Corona verändert – fast – alle Lebenslagen. Die Kommunalwahl jedenfalls gehört dazu. Wer die vergangenen Wochen zur Abgabe seiner Briefwahlunterlagen im Wahlbüro nutzte, hat es bereits gemerkt: Auch an der Wahlurne gilt diesmal die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dass die ehrenamtlichen Wahlhelfer vor Ort neben dem regulären Ablauf der Wahl nun auch dies noch zu kontrollieren haben, bedeutet mitunter zusätzliche Herausforderungen. Hinzu kommt: Auch wer keine Mund-Nase-Bedeckung trägt, muss sein Wahlrecht ausüben können. Die Stadt Bonn bereitet ihre Wahlvorstände derzeit auf den Einsatz am kommenden Sonntag vor.

Den Rechtsrahmen für den Ablauf der Wahl in der Sondersituation setzt die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen, die rechtzeitig zum 1.September um einen entsprechenden Passus ergänzt wurde. Darin sind „Wahlräume und deren Zuwege innerhalb von Gebäuden“ sowie in Warteschlangen davor von der Maskenpflicht ausdrücklich betroffen. „Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet werden“, bestätigt die Stadtverwaltung auf Nachfrage. Das Wahlrecht könne trotzdem ausgeübt werden.

Doch mit welchen Maßnahmen werden die Wahlhelfer geschützt, die für einen überschaubare Aufwandsentschädigung zwischen 40 und 55 Euro vielfach von morgens bis zur Stimmenauszählung am Abend in einem geschlossenen Raum Dienst tun? Die Frage hatten Bürger mit Blick auf die Hygienevorschriften nach öffentlichen Aufrufen aufgeworfen, in denen potenzielle Wahlhelfer und auch Wähler dazu angehalten wurden, zur Wahl einen eigenen Stift mitzubringen. Genau dies aber gehört zu den ausdrücklichen Empfehlungen des für die Kommunalwahl zuständigen Landesinnenministeriums.

Vorsorglich, so heißt es in einer Handreichung für die Kommunen weiter, sollte „eine Anzahl von Schreibstiften, die nach Gebrauch deren Reinigung vor einer Wiederverwendung zulässt, beziehungsweise eine Anzahl von Einmalschreibstiften vorgehalten werden“. Eine Desinfektion sei nicht erforderlich, jedoch müssten die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden. Mitglieder von Wahlvorständen dürfen auf einen Mundschutz verzichten, wenn sie den 1,50-Meter-Mindestabstand untereinander und zu Wählern einhalten.

In Bonn werden laut Stadtverwaltung grundsätzlich 1890 Wahlhelfer benötigt. So viel werden es nach jetzigem Stand am Sonntag sein, unter ihnen 711 städtische Mitarbeiter. Wünschenswert wären weitere Helfer, sagt Andrea Schulte vom Presseamt, „denn je größer der Wahlvorstand desto schneller grundsätzlich die Auszählung“. Allerdings sei die Bereitschaft „deutlich gesunken“, weil viele Wahlhelfer Corona-Risikogruppen angehören. Und von deren Einsatz hatte das Innenministerium ebenfalls abgeraten.

Wer noch als Wahlhelfer mitwirken möchte, kann sich unter wahlhelfer@bonn.de oder 0228/773501 melden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort