Bonn, Siegburg, Köln und Siegen Polizei richtet Waffenverbotszonen an Bahnhöfen ein

Bonn · An den Bahnhöfen Köln, Bonn, Siegburg und Siegen gilt an zwei Wochenenden im Januar ein Waffenverbot. Zu diesen Zeiten dürfen auch keine gefährlichen Alltagsgegenstände mitgeführt werden.

 Ein Polizist hält ein sichergestelltes Messer. (Symbolbild)

Ein Polizist hält ein sichergestelltes Messer. (Symbolbild)

Foto: dpa/Christoph Reichwein

An zwei Wochenenden im Januar wird auf Erlass der Bundespolizei der Hauptbahnhof Bonn sowie der Bahnhof Siegburg/Bonn zur Waffenverbotszone. Vom 6. Januar bis zum 8. Januar 2023 sowie vom 13. Januar bis zum 15. Januar 2023 jeweils im Zeitfenster von 18 bis 2 Uhr dürfen in den Bahnhöfen keine gefährlichen Gegenstände griffbereit mitgeführt werden.

Als gefährliche Gegenstände gelten neben den im Waffengesetz aufgeführten Waffen auch solche, welche dafür geeignet sind, schwere Verletzungen herbeizuführen. Dazu gehören laut der Bundespolizei beispielsweise auch ein Schraubenzieher, Baseballschläger oder Küchenmesser.

Es gelten Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, sofern sie nachweisen können, dass die gefährlichen Gegenstände für ihre Arbeit benötigt werden.

Verbot gilt auch für Köln und Siegen

Auch die Hauptbahnhöfe Köln und Siegen sind von dem Erlass betroffen. Das Verbot bezieht sich auf den gesamten Gebäudekomplex und die Gleisanlagen der Bahnhöfe, ausgenommen der zur U-Bahn/Stadtbahn gehörenden Bereiche.

Die Bundespolizei kündigte an, in den Waffenverbotszonen verstärkt Kontrollen durchzuführen und Verstöße zu ahnden.

Von Juni bis November 2022 ermittelte die Bundespolizei in Köln in ihrem Zuständigkeitsbereich, der sich auch über Bonn und Siegen erstreckt, in rund 180 Fällen mit Bezug zu gefährlichen Gegenständen.

(ga)