WCCB-Prozess Wahrnehmungen und Wahrheiten
Bonn · Mit dem Hinweis, dass das Verfahren bis Weihnachten dauern kann, schocken die Richter Strafverteidiger und Angeklagte. Arno Hübner belastet Ex-SGB-Chef Naujoks und schlägt vor, bestimmte Zeugen nicht zu laden.
Die siebte Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Bonn ist bei der strafrechtlichen Aufarbeitung des Millionenskandals um das World Conference Center Bonn (WCCB) gegen die städtischen Angeklagten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler noch nicht so recht weitergekommen. Es gab seit Ende Februar erst zehn Verhandlungstage, wovon jeder wegen der beschränkten Verhandlungstauglichkeit Zwieblers zudem nicht länger als drei Stunden netto dauern durfte.
Zuletzt wurden Zeugen aus dem NRW-Bauministerium vernommen, deren Aussagen die Stimmungslage auf der Anklagebank spürbar aufhellten. Die Landesvertreter erklärten unisono, dass die Höhe der Baukosten - salopp formuliert - völlig egal war für den NRW-Zuschuss von 35,79 Millionen Euro.
Zu den Zeugen: Professor Stefan Bajohr (64), einst haushaltspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, stand bis November 2007 als Gruppenleiter Stadtentwicklung an der Spitze der NRW-Zuständigkeitspyramide in Sachen WCCB. Der Staatsvertrag zwischen Bund, Land und Stadt (2002) zur Errichtung des WCCB, das früher einmal unter "IKBB" firmierte, sei, so Bajohr, das Wesentliche gewesen.
Eines Tages habe er das Projekt "mit einem Zuschuss auf den Tisch bekommen. Das bedeutete, dass wir uns um die Auszahlung kümmerten." Die Stadt habe damals gewünscht, dass der Zuschuss "auf einen Schlag" ausbezahlt werde und dass das Ministerium "das Ganze unbürokratisch begleiten soll. Das war mir nicht geheuer."
Das Land wollte die Stadt Bonn vor Schaden bewahren
Deshalb habe er den Landesrechnungshof (LRH) eingeschaltet. Dort habe man ihm geraten, die Auszahlung an die "Landeshaushaltsordnung anzulehnen". Letztlich wählte man das Standardverfahren, eine Auszahlung im klassischen Drei-Schritt-Modus nach Baufortschritt: Vergabe Rohbauauftrag, Fertigstellung Rohbau, Gesamt-Fertigstellung.
Konkreter als Bajohr begleitete Referatsleiter Hans-Christian Otto (58) das Projekt, das er im Oktober 2002 von seinem Vorgesetzten Bajohr übernommen hatte: "Wir hatten den Zuschuss umzusetzen, Bonn war für den Investor zuständig." Und: "Unser Interesse als Land war es, das Projekt möglichst sicher abzuwickeln." Vorauszahlungen, wie von der Stadt mehrfach gewünscht, "wurden immer abgelehnt".
Otto skizziert, was bei einer Vorabzahlung und im Fall einer Nicht-Fertigstellung des WCCB hätte passieren können: "Dann hätte die Stadt das Geld zu einem sehr hohen Zinssatz zurückzahlen müssen, davor wollten wir sie bewahren." Der Zuwendungsbescheid sei dann in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln (dem verlängerten Arm des Landes zur Umsetzung vor Ort) abgestimmt worden, was ein "ungewöhnliches Verfahren" gewesen sei. Das sollte verhindern, dass die Kommune Schaden erleidet, "auch wenn das hier leider passiert ist". Die Stadt Bonn habe immer erklärt: "Die Finanzierung ist gesichert." Normalerweise ist die Bezirksregierung alleine zuständig für die Erteilung von Zuwendungsbescheiden und die Auszahlung der Gelder. In diesem Fall habe das Ministerium aber stets "gegengelesen".
Auch Ingeborg Sommerhäuser ist als Zeugin geladen: eine Diplom-Ingenieurin, die als Oberamtsrätin erst Bajohr, später Otto unterstützte. Sie wirkt unsicher, zögerlich, antwortet oft einsilbig auf Fragen und ausweichend auf Nachfragen des Richters. Es habe, sagt Sommerhäuser, "ein klares Verfahren gegeben". Erst Zeitplan, dann Projektkosten, schließlich NRW-Zuschussraten.
Hübners Verteidiger erkennt "keinen Betrugsschaden"
Der Vorsitzende Richter Jens Rausch will wissen, warum die Angabe der Baukosten eine Rolle spielte. Sommerhäuser: Das sei üblich, damit die Gesamtfinanzierung dargestellt wird, sonst sei der Förderantrag unvollständig. Für die Erteilung des Zuwendungsbescheides sei letztlich die Bezirksregierung "maßgeblich" gewesen, weil die auch "diverse Voraussetzungen prüft". Sommerhäuser sagt: "Wir sind nicht davon ausgegangen, dass das Projekt scheitern könnte." Die Bezirksregierung ist die nachgeordnete Behörde des NRW-Ministeriums. Sie ist viel näher dran am Genehmigungsprozedere; sie setzt um, prüft, stellt Fragen, genehmigt - oder nicht.
Fazit der Zeugenbefragung: Das Land zahlte eine sogenannte Festbetragsförderung. Bedeutet: Sollten die Baukosten steigen, erhöht sich nicht die Förderung. Wichtigstes Ziel des Zuschusses war die WCCB-Fertigstellung. "Daher waren die Kostensteigerungen des Projekts für uns nicht von Bedeutung", sagt Otto. "Wir sind davon ausgegangen, dass der Investor (Man-Ki Kim/Anm. d. Red.) diese trägt. Schon allein wegen des Staatsvertrages war nicht davon auszugehen, dass dieses Projekt in einer Bauruine endet."
Baukosten: Erst 150 Millionen, dann 139 Millionen
Die Aussagen dieser drei Zeugen beflügeln die Strafverteidiger. Sie geben Erklärungen ab. Ihre Argumentationslinie erscheint spontan nachvollziehbar und einleuchtend: "Wenn die Höhe der Gesamtkosten irrelevant war", so Hübners Anwalt Stefan Hiebl, warum sollte sein Mandant dann eine Täuschungshandlung begehen? Das gilt auch für Zwiebler. Aber wie lautet überhaupt die Anklage (siehe Info-Kasten links)?
Am vergangenen Dienstag begann um 9 Uhr der zehnte Verhandlungstag. Ein geladener Zeuge erscheint eine halbe Stunde später. Diese 30 Minuten nutzen die Strafverteidiger. Hanno Marquardt, der Zwiebler verteidigt, zitiert aus Sommerhäusers Antworten, woraus für ihn hervorgeht, "dass der Zuschuss zuwendungsrechtlich unbedenklich ist". Hiebl erkennt "keinen Betrugsschaden", weshalb "eine Strafbarkeit wegen Betrugs nicht in Betracht kommt".
Dann löst Hübner die Juristen ab. Der Angeklagte gibt eine persönliche Erklärung ab, zitiert den Soziologen Max Weber zu "Problemen der Bürokratie" und sagt "Ich möchte nicht nerven", aber dieses Verfahren schränke ihn in seiner Lebensqualität ein. Hübner, viele Jahre gewohnt, eine Großbehörde wie die Stadtverwaltung zu leiten, bittet die Richter, auf Zeugen aus der Bezirksregierung zu verzichten. Unausgesprochen stellt Hübner die Frage in den Raum: Was sollen die schon Neues sagen?
Um 9.30 Uhr tritt der Zeuge Dr. Hartmut Heikaus (73) ein, Jurist und bis 2006 LRH-Vizepräsident. Bajohr hatte ihn zum WCCB-Zuschuss des Landes um Rat gefragt. Wenn es juristisch wird, sagt Heikaus viel, sonst eher wenig. Deutlich wird: Für die "Einzelheiten" der Bewilligung war die Bezirksregierung zuständig. Heikaus sagt: "Wenn die Finanzierung nicht gesichert ist, kann kein Zuschuss bewilligt werden."
Der hochpolitische Gesamtzusammenhang
Dann werden Urkunden verlesen. Im August 2006 betrugen die Baukosten in einem stadtinternen Gesprächspapier mehr als 150 Millionen Euro, drei Monate später sinken sie in einem Vermerk der Bezirksregierung auf "zuwendungsfähige Gesamtkosten" von knapp 139 Millionen.
Richter Rausch befragt Hübner dazu. Der sagt: "Ich kann nicht bestätigen, dass Kosten niedriger angegeben wurden." Er habe "nie Kenntnis" gehabt, dass Baukosten testiert wurden, die falsch gewesen wären. Das sei "Sache des Städtischen Gebäudemanagements" (SGB) gewesen. Hübner sagt den Satz: "Betrag kam von Naujoks" - von Friedhelm Naujoks, dem Ex-SGB-Chef, der gegenüber der Bezirksregierung testiert hatte, dass das Projekt "ausfinanziert" und "auskömmlich" sei. Auch Naujoks ist angeklagt. Das würde bedeuten: Nicht nur die damalige OB Bärbel Dieckmann wusste nichts, sondern ihr Projektleiter Hübner auch nicht.
Dann sind die drei Stunden Verhandlungszeit verbraucht. Richter Rausch verteilt die weiteren Zeugenladungstermine - die für die Vertreter der Bezirksregierung. Es bestehe weiterer "Aufklärungsbedarf". Er gibt einen Ausblick, muss planen, was auch bedeutet, dass er die Angelegenheit einschätzen muss: die Wahrnehmung und Deutung des bisher von Zeugen Gesagten, das juristische Gewicht der verlesenen Urkunden, offene Fragen, den Gesamtzusammenhang. Darüber schweben unvereinbare Welten - hier die nüchterne Bewertung der Richter, dort die Hoffnungen der Angeklagten.
Die Terminliste reicht bis Weihnachten
Zudem ist der Gesamtzusammenhang hochpolitisch, denn das Projekt war auf allen Ebenen - Bund, Land, Stadt - eben politisch gewollt. Aber war es für die Stadt wirtschaftlich auch risikolos oder etwa Man-Ki Kim von Anfang ein potenter Investor? Bajohr, inzwischen Hochschullehrer, hatte nebenbei ausgesagt: "Ich darf nicht aussagen, wenn das den Landesinteressen widerspricht." Vor zehn Jahren, am 21. Oktober 2005, hatte er Hübner laut einem im ersten WCCB-Report (2010) des Rechnungsprüfungsamtes veröffentlichten Dokument noch geschrieben: "Bevor die Auszahlung von Ihnen thematisiert wird, bitte ich Sie zunächst um die Vorlage eines aktuellen und verbindlichen Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplans."
Die alte Terminliste für den zweiten WCCB-Prozess endet am 7. August 2015. Als Richter Rausch die neue - mit 33 zusätzlichen Verhandlungstagen - verteilt und sagt, die reiche "bis Weihnachten", verflüchtigen sich alle Hoffnungen auf der Anklagebank. Hübner, kein Mann sichtbarer Emotionen, blickt wie versteinert, und die Mitangeklagte Zwiebler schluchzt.
Der Prozess wird am Dienstag um 9 Uhr fortgesetzt.
Aus der Erklärung der Staatsanwaltschaft zur Anklage
Am 23. März 2012 hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die städtischen Bediensteten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler erhoben. Sie wirft beiden Betrug im besonders schweren Fall vor. Es geht um den NRW-Zuschuss für das WCCB von 35,79 Millionen Euro. Hübner, inzwischen pensioniert, wird zudem Untreue im besonders schwerem Fall zur Last gelegt. Zwiebler, Leiterin des Bürgeramtes, soll dazu Beihilfe geleistet haben. Dabei geht es um die bürgschaftsähnliche Nebenabrede der Stadt Bonn zu dem 74,3-Millionen-Euro-WCCB-Kredit (ab 2009 104,3 Millionen), die erst in der Betriebsphase gelten sollte. Diese wurde laut Anklage am Stadtrat vorbei so abgeändert, dass sie bereits für die Bauphase galt.
Zum Betrugsvorwurf heißt es im Wortlaut: "Um dem Investor die im Staatsvertrag von 2002 zugesagten maximalen Fördermittel (35 790 431 Euro) zur Errichtung des Kongresszentrums zur Verfügung stellen zu können, beantragte der Angeschuldigte Hübner in Abstimmung mit der Angeschuldigten Zwiebler bei der Bezirksregierung Köln den Erlass eines Zuwendungsbescheides zu Gunsten der Stadt Bonn. Beiden Angeklagten war dabei bewusst, dass Voraussetzung für den Erlass des Zuwendungsbescheides und die Auszahlung der Mittel die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung war. Im Antragsverfahren gaben sie wider besseren Wissens an, dass die Finanzierung gesichert sei. Auf der Basis des daraufhin ergangenen Zuwendungsbescheides rief der Angeschuldigte Hübner im Dezember 2006 eine Rate in Höhe von 12 526 650 Euro bei der Bezirksregierung ab.
Aus formalen Gründen wiederholte der Angeschuldigte Hübner im August 2007 den Antrag auf Gewährung der (Gesamt-) Zuwendung. Auch in diesem Antrag behauptete er unverändert und wider besseren Wissens, dass die Finanzierung des WCCB gesichert sei. Daraufhin erging im November 2007 der neue Zuwendungsbescheid durch den Regierungspräsidenten in Köln, auf dessen Basis dann die Angeschuldigte Zwiebler im Dezember 2008 die zweite Rate in Höhe von wiederum 12 626 650 Euro bei der Bezirksregierung abrief. Dabei war beiden Angeschuldigten bekannt, dass die Finanzierung der weiter erheblich gestiegenen Kosten durch den Investor nicht gewährleistet war, die Bundesstadt Bonn auf die so erlangten Landesmittel ohne sichergestellte Finanzierung keinen Anspruch hatte und bei Kenntnis der Bezirksregierung von der tatsächlichen Finanzlage und Kostensteigerung sie auch nicht ausgezahlt worden wären."
Presseerklärungen von Hübners Rechtsanwaltskanzlei
Die Rechtsanwaltssozietät Eimer-Heuschmid-Mehle, die Arno Hübner verteidigt, veröffentlichte eine Presseerklärung. Auszüge:
"Im WCCB-II-Prozess hat Stadtdirektor a.D. Arno Hübner an die siebte Wirtschaftsstrafkammer und an die Staatsanwaltschaft appelliert, den Anklageteil abzuschließen, in dem es um Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Landeszuschuss geht. Die bisherige Hauptverhandlung, die Vernehmung der Zeugen des Landes und die Verlesung von Dokumenten hätten eindeutig ergeben, dass der Landeszuschuss in Höhe von knapp 36 Millionen Euro auf der Basis des Staatsvertrages und nach dem politischen Willen des Landes ausgezahlt und ordnungsgemäß im Projekt verwendet worden sei.
Hübner: “Nach den vielen Zeugenaussagen und dem Verlesen der Dokumente kann ich nicht erkennen, wo ich betrogen haben soll.„ Ratlos mache ihn daher auch die Frage, inwiefern die für die Stadt handelnden Personen denn das Land geschädigt hätten, das sogar noch restliche und zusätzliche Mittel ausgezahlt habe. (...) Der langjährige Stadtdirektor erläuterte in seiner Erklärung die Arbeitspraxis in einer Stadtverwaltung, den Umgang mit Aufsichtsbehörden und Ministerien, die Instrumente zur Entwicklung von Verfahrenslösungen und die Realisierung politischer Entscheidungen.
Er beschrieb auch die für ihn neue berufliche Lebenserfahrung, dass bereits dort, wo Administrationen in normalen, allgemein angewendeten Verfahren und erprobten Methoden zusammenarbeiteten, strafrechtliche Interpretationen möglich seien. “Der Gedanke, bewusst und vorsätzlich etwas Falsches oder gar Strafbares auf den Weg zu bringen, ist mir nie gekommen.„ (...) Der Organisationsfachmann wies auch auf die Folgen des Prozesses für die Praxis hin: Wer könne denn noch ein Projekt zügig voranbringen, wenn er - obwohl er glaube, rechtmäßig zu handeln - strafrechtliche Verfahren befürchten müsse. Projektverzögerungen bis -stillstände und der Aufbau eines zusätzlich hohen Absicherungs-Bürokratismus' würden die Kosten hochtreiben und die Zeitverluste vergrößern."
In einer weiteren Presseerklärung der Strafverteidiger heißt es: "Aus Sicht der Verteidigung zieht das Landgericht das Strafverfahren nicht nur unnötig in die Länge, sondern schädigt auch die Gesundheit der Angeklagten. (...) Es ist nicht Sinn und Zweck eines Strafverfahrens, alle denkbaren Aspekte eines Sachverhaltes aufzuklären, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt feststeht, dass jedenfalls eine Strafbarkeit nicht (mehr) in Betracht kommt."