Vor der tödlichen Attacke auf Niklas P. Walid S. in einer Nacht zweimal festgenommen

Bad Godesberg · Der 20-jährige Walid S., der Niklas P. mit einem Schlag und einem Tritt gegen den Kopf getötet haben soll, ist kein unbeschriebenes Blatt. Gegen ihn sind seit rund einem Jahr sechs Ermittlungsverfahren anhängig, davon fünf wegen Körperverletzung.

Das erfuhr der GA aus Ermittlerkreisen. In drei Fällen bestehe der Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung. Jetzt sitzt S. in Untersuchungshaft; die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Totschlags.

Auffällig sei der Italiener mit marokkanischen Wurzeln, der in Mehlem wohnt, zum ersten Mal Ende Mai 2015 geworden, heißt es. Der junge Mann gelte nicht als hochkriminell, aber als jemand der „leicht ausrastet“. Was aufhorchen lässt: Kurz vor der Attacke auf Niklas P. in der Nacht zum 7. Mai, soll der 20-Jährige zweimal an einem Tag von Beamten vorläufig festgenommen worden sein.

So soll Walid S. am 30. April gegen 0.30 Uhr in eine Schlägerei in der Linie 66 verwickelt gewesen sein – und zwar auf dem Weg von Honnef nach Siegburg. An der Haltestelle „Rheinaue“ sollen Polizisten zugestiegen sein, die Schlägerei beendet und Personen vorläufig festgenommen haben. Darunter offenbar auch der 20-Jährige.

Haben Polizeiwachen sich nicht ausreichend informiert?

Bekannt ist der Fall auch bei der Staatsanwaltschaft. Offensichtlich kam der 20-Jährige aber noch in derselben Nacht wieder auf freien Fuß. Denn schon gegen 3 Uhr fiel er wieder auf – dieses Mal an der Poststraße in der Bonner Innenstadt.

Warum er auch nach dem zweiten Vorfall nicht hinter Gittern in Gewahrsam genommen wurde, steht nicht fest. Hinter vorgehaltener Hand wird gemutmaßt, dass sich die beiden für die zwei Tatorte zuständigen Polizeiwachen in Bad Godesberg und an der Bornheimer Straße wohl nicht über den 20-Jährigen ausgetauscht haben.

Man mache zu Walid S. keine weiteren Angaben, sagte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender mit Blick auf die laufenden Ermittlungen. Nur soviel: Der 20-Jährige sitze weiter in Untersuchungshaft, die bisherigen Ermittlungen hätten keinen Grund geliefert, daran etwas zu ändern.

Auch die Polizei äußerte sich nicht zu den Verfahren gegen den Mann, schilderte aber allgemein das Vorgehen bei Festnahmen: „Es handelt sich immer um eine Einzelfallprüfung“, sagte eine Sprecherin. Eine Person könne dann in Gewahrsam genommen werden, wenn sie sich in einer hilflosen Lage befinde oder man so weitere Straftaten verhindern könne. Und: „Die Maßnahme muss grundsätzlich durch einen Richter bestätigt werden.“

Noch längst nicht überführt

Aus Kreisen der Ermittler ist zu hören, dass der 20-Jährige im Fall Niklas P. noch längst nicht überführt sei: „Für einen Richter sind Beweise wie DNA-Spuren das A und O in einem solchen Fall. Und die gibt es hier nicht.“ Auch werde es mit jedem Tag schwerer, einen Tatnachweis zu führen.

„Mein Mandant bestreitet die Tat vehement“, sagte Anwalt Martin Kretschmer am Montag. Derzeit gebe es umfangreiche Vernehmungen, die Ermittlungsbehörden arbeiteten mit Hochdruck. Nun müsse abgewartet werden, welche Ergebnisse die Ermittlungen bringen.

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