Bonner Intensivtäter Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Walid S.

Bonn · Der 24-jährige Walid S. muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat einen Revisionsantrag der Verteidigung abgelehnt. Walid S. wurde unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

 Walid S. (rechts) mit seinem Anwalt Martin Kretschmer nach der Urteilsverkündung im Fall Niklas Pöhler.

Walid S. (rechts) mit seinem Anwalt Martin Kretschmer nach der Urteilsverkündung im Fall Niklas Pöhler.

Foto: Benjamin Westhoff

Er müsse jetzt für seine unschönen Taten geradestehen, hatte Walid S. in seinen letzten Worten vor Gericht gesagt. Am 25. Juli vergangenen Jahres wurde der Italiener mit marokkanischen Wurzeln dann von der vierten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht unter anderem wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig befunden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Walid S. im Februar 2019 einem 26-Jährigen mit voller Wucht mindestens zweimal gegen den Kopf getreten hatte. Dabei habe er den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen. Das Urteil: Sechs Jahre Haft.

Nun hat der Bundesgerichtshof als letzte Instanz die Strafe bestätigt. Der oberste Gerichtshof des Bundes für ordentliche Gerichtsbarkeit hat am 23. Januar die von der Verteidigung beantragte Revision verworfen. Das bestätigte ein Sprecher des Bonner Landgerichts dem GA auf Nachfrage am Donnerstagmorgen. Die Revisionsinstanz stellte keinerlei Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten fest – damit ist das Urteil rechtskräftig und Walid S. muss seine Haftstrafe absitzen.

Der 1995 in Italien geborene Mann war einer breiten Öffentlichkeit als Angeklagter im Prozess um den Tod des Schülers Niklas Pöhler in Bad Godesberg im Jahr 2017 bekannt geworden. Das Gericht hatte ihn in diesem Fall aber seinerzeit freigesprochen. Anders als bei den Taten im vergangenen Winter: In der Nacht zum 10. Februar war eine Gruppe junger Männer in der Bonner Innenstadt unterwegs. Nach einem Clubbesuch gerieten die vier zum teil alkoholisierten Nachtschwärmer dann in eine tätliche Auseinandersetzung. In einem Streit mit zunächst zwei Unbekannten ging einer der Männer zu Boden, ein weiterer wurde ebenfalls tätlich angegriffen. Nach ein paar Minuten stieß eine dritte Person zu den Streitenden und schlug die beiden anderen Discobesucher nieder. In dieser Situation kam Walid S. dazu und trat mehrfach gegen den Kopf des wehrlos am Boden liegenden ersten Opfers. Der am Boden Liegende trug aus dem Vorfall unter anderem eine Gehirnerschütterung, einen doppelten Oberkieferbruch, einen Bruch des Jochbeins sowie diverse Hämatome davon. Außerdem verlor er zwei Schneidezähne.

Dieser Tat war eine weitere mitangeklagte Straftat vorausgegangen: Am frühen Morgen des 12. Januar, einem Samstag, randalierte Walid S. mit zwei Begleitern in einem Schnellrestaurant in der Bonner Innenstadt. Weil sie keine Ausweise bei sich trugen, wollten vier herbeigerufene Polizeibeamte die Beschuldigten gegen in Gewahrsam nehmen. Auf dem Weg zur Wache stieß Walid S. jedoch eine Beamtin zur Seite und floh. Nach einer kurzen Verfolgung stellten die Polizisten den Flüchtigen aber und fixierten ihn am Boden. Der Verhaftete wehrte sich allerdings energisch und soll sogar mehrfach versucht haben, nach den Schusswaffen der Beamten zu greifen.

Der Bonner Polizei galt Walid S. als Intensivtäter, bereits mehrfach hat er sich auch schon wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. Im Verlauf des Verfahrens hatte der oft arrogant wirkende und eine bewusst abweisend-unbeteiligte Attitüde zur Schau stellende junge Mann sich weitgehend geständig gezeigt. Nur eine Tötungsabsicht bestritt er vehement. Die war aber letztendlich für die Entscheidung des Gerichts auch nicht ausschlaggebend: Vielmehr spreche die Tatsache gegen Walid S., dass er um die möglichen lebensgefährlichen Folgen seiner Tritte gegen den Kopf gewusst haben müsse, hieß es im Urteil.

„Ich halte weiterhin meine juristische Meinung aufrecht, dass es sich um kein versuchtes Tötungsdelikt handelt“, sagte hingegen der Anwalt von Walid S., Martin Kretschmer, dem GA nach seinem abgelehnten Revisionsantrag. Es handele sich um eine politische Entscheidung. „Ich bin mir sicher, dass der BGH nicht wollte, dass das Verfahren noch einmal aufgerollt wird“, ist der Anwalt überzeugt. Kretschmer hatte für seinen Mandanten maximal drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.

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