Ordnungsamt kontrolliert Shisha-Bars Wasserpfeifen dürfen keinen Tabak enthalten

BONN · Stadtordnungsdienst und Lebensmittelüberwachung haben am Donnerstagabend elf so genannte Shisha-Bars in Bonn überprüft. In zwei Betrieben sei Tabakkonsum festgestellt worden, teilte das Presseamt gestern mit. In den übrigen Shisha-Bars hätten die städtischen Kontrolleure Produktproben aus den dort verwendeten Wasserpfeifen gezogen, die chemisch überprüft werden sollen.

Gastronomen, denen im Zuge dieser Überprüfungen Verstöße gegen das Rauchverbot in ihren Shisha-Bars nachgewiesen werden, müssen mit Bußgeldverfahren und Ordnungsverfügungen rechnen. Wasserpfeifen sind trotz des in nordrhein-westfälischen Gaststätten geltenden absoluten Rauchverbotes zulässig, solange in den Shishas ausschließlich tabakfreie Produkte geraucht werden. Bei der Stadt seien aber vermehrt Hinweise eingegangen, dass in Shisha-Bars neben den erlaubten Stoffen weiterhin auch Tabak geraucht werde, begründete das Presseamt der Stadt die Kontrollen.

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