Kommentar "Wat fott es, es fott"

Eins vorweg: Die Bönnsche lassen sich den Rosenmontag nicht vermiesen. Schon gar nicht von Berlinern, die vom rheinischen Fastelovend so viel verstehen wie wir vom Bau eines Flughafens. So ärgern sich vielleicht die meisten der 180 Bonner Mitarbeiter der Kultusministerkonferenz darüber, dass sie nun am 16. Februar freinehmen müssen.

Sie werden trotzdem lieber zum Feiern auf die Straße gehen, als einsam im Büro dem Ticken der Uhr an der Wand zuzuhören. Man kann trefflich darüber debattieren, ob Beamte und Behördenmitarbeiter tatsächlich traditionell einen freien Tag geschenkt bekommen müssen. Es gibt genug Menschen in der Stadt, die dieses Glück nicht haben - und am höchsten Feiertag der fünften Jahreszeit arbeiten müssen.

Doch wer jetzt die Regeln ändert, muss nicht nur Unmut und Demotivation in der Belegschaft fürchten. Er zeigt auch, was er selbst vom Feiern an Fastelovend hält - nämlich nicht viel. Da wird dann nicht nur die vor wenigen Wochen erfolgte Erhebung des rheinischen Karnevals zum immateriellen Kulturerbe mit Füßen getreten. Man muss sich auch überlegen, ob der Grundsatz "gleiches Recht für alle" ab einem gewissen Punkt zu einer Gleichmacherei führt, die schlimmstenfalls auf Neid basiert.

So gesehen wird der Rheinländer an sich auch dieses Getöse gelassen ertragen. Er kann und will gönnen, würde selbst auch die Berliner lieber feiern als arbeiten sehen. Wer von der Spree nach Köln-Bonn fliegt, wird schon beim Aussteigen plakativ mit dem Rheinischen Grundgesetz konfrontiert. Da passt fast alles: "Et kütt wie et kütt", "Et hätt noch emmer joot jejange" - oder in Anspielung an den gestrichenen freien Rosenmontag: "Wat fott es, es fott!"

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