Eine Million Euro Schadenersatz Ex-OB Bärbel Dieckmann im WCCB-Prozess verurteilt

Bonn/Köln · Die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann sowie Ex-Stadtdirektor Arno Hübner sind im WCCB-Prozess vor dem Kölner Verwaltungsgericht zu einer Zahlung von jeweils einer Million Euro verurteilt worden. Die Stadt Bonn hatte auf Schadenersatz geklagt.

 Bärbel Dieckmann im Gerichtsaal.

Bärbel Dieckmann im Gerichtsaal.

Foto: Benjamin Westhoff

Im Bauskandal um das World Conference Center Bonn (WCCB) hat das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag der Klage der Stadt Bonn stattgegeben und Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und Ex-Stadtdirektor Arno Hübner zur Zahlung von jeweils einer Million Euro Schadenersatz verurteilt.

Als Grund nannte der Vorsitzende Richter Andreas Vogt, beide hätten „grob fahrlässig“ ihre beamtenrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem WCCB-Skandal verletzt. In beiden Fällen geht es um Nebenabreden, die keine hinreichende Ermächtigung durch Beschlüsse des Rates hätten. In ihren Urteilen hält die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln außerdem fest, der Stadt Bonn sei durch diese Pflichtverletzungen „ein kausaler Schaden“ entstanden.

Das Gericht warf Hübner vor, er habe eine Nebenabrede unterzeichnet ohne Ratsbeschluss. Er habe zudem gewusst, dass die Stadt damit auch für das Eigenkapital des Investors Man-Ki Kim bürgen müsse. Dieckmann warf die Kammer vor, auch sie habe gewusst, dass dieses Eigenkapital in Höhe von 40 Millionen Euro nie durch die Stadt mit abgesichert werden sollte. Das Gericht ließ eine Berufung in zweiter Instanz zu. Eine schriftliche Urteilsbegründung soll in den nächsten Wochen erfolgen.

Dieckmann hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Alle im Rat seien informiert gewesen, sagte sie. „Gerade das Wissen darum, in welch großer Verantwortung wir bei diesem Projekt waren, hat uns zu sehr präziser Arbeit angehalten.“ Auch Hübner wies die Vorwürfe zurück. Er habe stets korrekt gehandelt, verteidigte er sich. Dass nun Berufung zugelassen wird, ist Gerichtssprecher Pierre Becker-Rosenfelder eher eine Ausnahme. „Das kommt nur in fünf Prozent der Fälle am Verwaltungsgericht vor.“ Hübner will die Möglichkeit der Berufung auf jeden Fall nutzen. Ob auch Dieckmann die nächst höhere Instanz anrufen wird, wollte sie dem GA nicht sagen. Nach der Urteilsverkündung erklärte die Stadt Bonn, zunächst keine Stellung nehmen zu wollen. „Die Stadt wird die Entscheidungen bewerten, sobald die Urteilsgründe schriftlich vorliegen“, hieß es.

Zahlreiche Firmen gingen insolvent

Gerade das Fehlen des vertraglich zugesicherten Investor-Eigenkapitals von 40 Millionen Euro stürzte den Bau des WCCB in die Katastrophe. Investor Man-Ki Kim, der wegen des fehlenden Eigenkapitals nur vertragswidrig, aber mit dem Segen der Stadt Bonn losbauen durfte, suchte fortan global nach Ersatzkapital. Dabei landete er bei der Investment-Firma Arazim Ltd. (Zypern), die ihm zehn Millionen Euro zu rund 60 Prozent Zinsen lieh. Da er das Geld nicht fristgerecht zurückzahlen konnte, verpfändete Kim das WCCB im August 2007 an Arazim. Das verschwieg Kim aber gegenüber Honua Investment Ltd. (Hawaii), dem nächsten Geldgeber. Deshalb stritten im Spätsommer 2009 vor dem Landgericht Bonn Arazim und Honua über die WCCB-Eigentümerschaft. Bald danach gingen alle mit dem WCCB-Bau verflochtenen Firmen insolvent.

Allein die jahrelangen juristischen „Aufräumarbeiten“ danach kosteten die Stadt Bonn mehr als zehn Millionen Euro.

 Richter Vogt war während des fast sieben Stunden dauernden Verfahrens tief in das komplexe Geschehen rund um den WCCB-Skandal eingestiegen. Er begann mit einem Rückblick auf jene Ratssitzung im Dezember 2005, nach der das WCCB-Schicksal seinen Lauf nahm, und endete mit dem Zusammenbruch des Projekts im Herbst 2009. Seit 2015 ist das WCCB in Betrieb.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort