Eine Million Euro Schadensersatz WCCB-Prozess gegen Bärbel Dieckmann: Stadt Bonn lässt sich Zeit

Bonn · Bonns Ex-Oberbürgermeisterin wehrt sich im Zusammenhang mit dem WCCB-Skandal mit einer Berufungsbegründung gegen das Schadensersatzurteil der ersten Instanz. Doch die Stadtverwaltung hat seit fast einem Jahr nicht auf den Schriftsatz reagiert.

Bärbel Dieckmann und Arno Hübner im September 2020 vor dem Verwaltungsgericht Köln: Beide wiesen die Vorwürfe zurück.

Bärbel Dieckmann und Arno Hübner im September 2020 vor dem Verwaltungsgericht Köln: Beide wiesen die Vorwürfe zurück.

Foto: Benjamin Westhoff

Im Schadensersatzverfahren gegen die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann lässt sich die Bonner Stadtverwaltung ungewöhnlich viel Zeit. Schon vor fast einem Jahr haben Dieckmanns Anwälte beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ihre Berufungsbegründung hinterlegt, nachdem sie in erster Instanz im Zusammenhang mit dem Skandal um das World Conference Center Bonn (WCCB) zur Zahlung von einer Million Euro verurteilt worden war (siehe „Das Urteil“). Doch bis zum heutigen Tag hat die Stadt nicht mit der üblichen Erwiderung reagiert. Das kann sie zwar noch tun, weil der Prozess am OVG noch nicht terminiert ist. Doch Bonner Verwaltungsrechtler wundern sich über das Vorgehen der Kommune.