Schadensersatz im WCCB-Prozess Gericht schlägt Mediation mit Dieckmann und Hübner vor

Bonn · Das Oberverwaltungsgericht schlägt Stadt, Alt-OB Bärbel Dieckmann und dem ehemaligen Stadtdirektor Arno Hübner ein Güterichterverfahren vor. Es könnte einen langen Prozess mit unsicherem Ausgang vermeiden. Der Stadtrat muss noch entscheiden.

Die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und der ehemalige Stadtdirektor Arno Hübner vor zwei Jahren im Kölner Verwaltungsgericht.

Die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und der ehemalige Stadtdirektor Arno Hübner vor zwei Jahren im Kölner Verwaltungsgericht.

Foto: Benjamin Westhoff

Das vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) anhängige Schadensersatzverfahren gegen die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) und den früheren Stadtdirektor Arno Hübner (CDU) im Zusammenhang mit dem WCCB-Skandal könnte auf Eis gelegt werden. Wie aus einer vertraulichen Beschlussvorlage der Stadtverwaltung an den Rat hervorgeht, hat das OVG in Münster ein sogenanntes Güterichterverfahren angeregt. Bei einer solchen Mediation setzt sich ein Richter aus dem Hause, der bisher nicht in den Fall involviert ist, mit Kläger und Beklagten an einen Tisch, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Chancen für eine außergerichtliche Einigung auszuloten.