Berufung gegen Urteil eingelegt Dieckmann und Hübner sind im WCCB-Skandal nicht versichert
Bonn · Bonns Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und ihr ehemaliger Stadtdirektor Arno Hübner werden im WCCB-Schadensersatzprozess in Berufung gehen.
Bonns Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und ihr ehemaliger Stadtdirektor Arno Hübner werden im WCCB-Schadensersatzprozess in Berufung gehen. Das teilten ihre Anwälte am Donnerstagnachmittag auf GA-Anfrage mit. „Mein Mandant und ich sind der Auffassung, dass das Urteil nicht richtig ist“, sagte Hübners Anwalt Volker Fritze. Dieckmanns Rechtsanwalt Thomas Mayen hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Fest steht nun auch: Beide genießen keinen städtischen Versicherungsschutz mehr.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte Dieckmann und Hübner im Zusammenhang mit dem WCCB-Bauskandal zu jeweils einer Million Euro Schadensersatz verurteilt, weil sie ihre Dienstpflichten grob fahrlässig verletzt haben sollen. Hinzu kommen Zinsen und Prozesskosten, die rund 16.000 Euro betragen. Richter Andreas Vogt hatte den Gang in die zweite Instanz zugelassen. „Das ist bei uns sehr selten. Das kommt in höchstens fünf Prozent der Fälle vor“, erklärte Gerichtssprecher Pierre Becker-Rosenfelder. Bei einer Berufung kann der gesamte Fall noch einmal aufgerollt und verhandelt werden. Liegen neue Beweismittel vor, werden diese in den Prozess einbezogen.
Das Urteil ist mittlerweile auch der Bonner Stadtverwaltung zugegangen, die nun geprüft hat, inwiefern die beiden ehemaligen Stadtbediensteten gegen Schadensersatzforderungen versichert sind. Denn die Stadt unterhält eine „Vielzahl von Versicherungen, die zum Schutz von Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wurden oder aufgrund der Mitgliedschaft bei einem Kommunalversicherer bestehen“, erklärte Stadtsprecherin Monika Hörig. Hierunter falle auch eine Vermögenseigenschadenversicherung, die im Fall von Dieckmann und Hübner greifen würde.
Vermögensschäden sind bei vorsätzlichen Verstößen nicht versichert
Der Bürger Bund Bonn (BBB) hat dazu auch eine Große Anfrage im Stadtrat gestellt, worauf die Stadt am Montag eine Stellungnahme verschickte, am Donnerstag aber die Fragen des GA diesbezüglich nicht beantworten konnte. Eine Versicherung bestehe zwar laut Auskunft der Stadt, sie würde aber die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes bei Weitem nicht abdecken, gibt der BBB die städtische Stellungnahme wieder. Im Übrigen könne die Police wegen Verfristung nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Die Bundesstadt Bonn unterhält laut einem Schreiben, das dem GA vorliegt, eine Vermögenseigenschadenversicherung bei der GVV Kommunalversicherung. Sie leistet grundsätzlich Entschädigungen für Vermögensschäden, die ihr unmittelbar durch fahrlässige, auch grob fahrlässige Verstöße von Vertrauenspersonen zugefügt werden. Nicht versichert sind Vermögensschäden, die auf vorsätzlichen Verstößen beruhen.
Zeitlich besteht ein Versicherungsschutz für solche Verstöße, die in den vergangenen vier Jahren vor Eingang der schriftlichen Schadenanzeige bei der Versicherung begangen wurden. Der Deckungsschutz pro Versicherungsfall lag bis zum 1. Mai 2016 bei 50.000 Euro zuzüglich 75.000 Euro für den Oberbürgermeister und Stadtdirektor. Danach wurde die zusätzliche Deckungssumme für den Oberbürgermeister auf 200.000 Euro erhöht.