Prozess in Bonn Wegen Raub angeklagt, aber freigesprochen

Bonn · Für den brutalen Raubüberfall auf ein Ehepaar in Wachtberg musste sich am Mittwoch ein 25 Jahre alter Bonner vor dem Landgericht verantworten.

Dem einschlägig vorbestraften jungen Mann, der bereits im Gefängnis saß, drohte bei einer Verurteilung eine neue, mindestens fünfjährige Freiheitsstrafe. Doch am Ende musste der Angeklagte vom Vorwurf des gemeinschaftlichen schweren Raubes freigesprochen werden.

Im Prozess vor der dritten großen Strafkammer ging es um eine Tat, die dreieinhalb Jahre zurückliegt. Am Morgen des 9. August 2012 wurden die Eheleute in ihrem Einfamilienhaus in Niederbachem von zwei maskierten und mit einer Pistole bewaffneten Räubern überfallen. Laut Anklage wurden die Opfer getreten, zu Boden geworfen und in einer Toilette eingesperrt. Mit Bargeld und Schmuck im Wert von 2100 Euro gelang den Räubern die Flucht. Kammervorsitzender Klaus Reinhoff bezeichnete die Tat gestern als "riesengroße Sauerei".

Ins Visier der Ermittlungen geriet der Angeklagte erst, nachdem bei ihm wegen einer Verurteilung zu drei Jahren und neun Monaten Haft eine DNA-Probe genommen worden war. Die Jugendstrafkammer hatte den jungen Mann im Juli 2013 für die Beteiligung an einem Überfall auf einen Postshop in Berkum ins Gefängnis geschickt.

Bei einem Abgleich der Genspuren ergab sich ein Treffer: Die Ermittler hatten das Erbgut des 25-Jährigen an einer Kellertür in dem Haus in Niederbachem gefunden, durch die die Täter geflohen sein sollen. Allein aufgrund der Genspuren wurde der Bonner wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes angeklagt.

Im Zuge der Ermittlungen hatte er zu dem Vorwurf stets geschwiegen. Gestern ließ er seinen Anwalt Carsten Rubarth eine Erklärung verlesen, an der eine Beteiligung an dem Überfall vehement abgestritten wurde.

Erstaunte Gesichter beim Staatsanwalt und auf der Richterbank rief die Erklärung des Angeklagten hervor, wie seine DNA auf die Tür gekommen sein soll: Er gestand, in jenem Sommer alleine in das Haus der im Urlaub weilenden Eheleute eingebrochen zu sein. Da er Geräusche hörte, sei er ohne Beute geflüchtet - habe aber noch gesehen, dass die Polizei kam. An den genauen Tag konnte sich der Angeklagte allerdings nicht mehr erinnern.

Ein 54 Jahre alter Polizist bekam als Zeuge vom Gericht den Auftrag herauszufinden, ob es in dieser Zeit tatsächlich einen solchen Einsatz gab. Nach einem Anruf auf seiner Dienststelle konnte der Beamte dies bestätigen: Am 17. Juli 2012, also etwa drei Wochen vor dem Überfall, war die Polizei von einem Nachbarn alarmiert worden.

"Der Täter steht erst einmal nicht fest", resümierte der Kammervorsitzende anschließend. Nun muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie den 25-Jährigen noch einmal anklagen wird - für den am Mittwoch gestandenen Einbruch in das Haus.

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