Lautstärke im Fokus Weiterhin Streit um Klangwelle

BONN · SPD: Stadt soll die Klage der beiden Beschwerdeführer "einfach mal abwarten - und zur Not bis zum Oberverwaltungsgericht durchziehen". Beigeordneter: Wir verstoßen nicht gegen geltendes Recht.

Macht aus Sicht des Beschwerdeführers zu viel Lärm: die Klangwelle auf dem Münsterplatz.

Macht aus Sicht des Beschwerdeführers zu viel Lärm: die Klangwelle auf dem Münsterplatz.

Foto: Volker Lannert

Siegburg kommt auch nicht als Standort für die Klangwelle in Frage. Das bestätigte Hans-Joachim Fandel, einer der beiden Veranstalter des beliebten Spektakels aus Wasser- und Lichtspielen und Musik. Dort indes sei man bei der Stadt Siegburg auf offene Ohren gestoßen.

Der Grund sei lediglich ein Platzproblem gewesen. Somit geht die Suche nach einem geeigneten Platz weiter - die Diskussion um Veranstaltungen in Bonn tut es sowieso.

Hilfe bietet unterdessen Markus Königs an. Der Chef des Hotels Venusberg bietet den beiden Bonnern, die sich seit vergangenem Jahr gegen die Veranstaltung wehren, an, während der zehntägigen Klangwelle bei ihm zu wohnen - kostenlos "und garantiert ruhig", wie Königs betont.

Den Groll und die Hartnäckigkeit eines der beiden Beschwerdeführer bekam jetzt auch die Restaurantkette Vapiano zu spüren. Wegen anhaltender Beschwerden des Nachbarn während der Umbauphase an der Gangolfstraße mussten sich die Bauleiter teilweise bis zu zehnmal am Tag mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes auseinandersetzen. Am Freitag eröffnete das Restaurant am früheren Standort von Innovation Strauss somit mit einwöchiger Verspätung.

Trotz der Beteuerungen der Stadt, alles getan zu haben, um die Klangwelle in Bonn zu halten, kann Fandel es einfach nicht verstehen, "dass zwei Menschen 100.000 den Spaß verderben können". Unterstützung bekommt Fandel etwa vom SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dieter Schaper: "Die Stadt soll doch die Klage der beiden einfach mal abwarten - und zur Not bis zum Oberverwaltungsgericht durchziehen", meint der Jurist. "Ich bin sicher, die Stadt würde den Prozess gewinnen."

Auch aus Sicht der SPD-Landtagsabgeordneten Renate Hendricks gäbe es genügend Spielraum für die Stadt, die Klangwelle weiterhin auf dem Münsterplatz zu erlauben. Dies habe ihr auch Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) bestätigt.

Dem widersprechen der Bonner Beigeordnete Wolfgang Fuchs und seine für die Veranstaltungskoordination zuständige Mitarbeiterin Stephanie Clemens-Krämer ganz energisch. "Die Klangwelle benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach Landesimmissionsschutzgesetz mit den Werten der sogenannten seltenen Ereignisse", so Fuchs.

Zehn seien pro Veranstaltungsfläche pro Jahr erlaubt. Vier seien schon anderweitig vergeben. Inklusive der fünf Vorbereitungstage brauchten die Klangwellenveranstalter aber 15 Tage - und die seien eben nicht genehmigungsfähig. Fuchs: "Wir können Ihnen versichern, dass wir von Seiten der Stadt Bonn alle Ermessensmöglichkeiten ausschöpfen. Aber selbst die Rücknahme der Beschwerden würde nichts ändern, da die Stadt Bonn keine Genehmigung gegen geltendes Recht erteilen kann."

Im Übrigen habe die Stadt auf Landes- und Bundesebene eine Initiative über den Deutschen Städtetag auf den Weg gebracht, um die Zahl der seltenen Ereignisse und die Lärmobergrenzen anzuheben.

Eine Sprecherin des Landesumweltministeriums verwies am Freitag auf einen vor fünf Jahren verfassten Leitfaden. Danach stellten die im Freizeitlärmerlass vorgegebenen generellen Richtwerte "keine abschließende Grenze" dar.

Der Erlass verweise ausdrücklich darauf, "dass in Abweichung zu den Richtwerten des Erlasses Ausnahmen möglich sind. In Bezug auf die verbleibende Lärmbelastung muss abgewogen werden, ob der Schutz des Ruhebedürfnisses der Anwohner oder das Interesse der Bevölkerung an der Durchführung des Volksfestes überwiegt." Für Fandel ist das eindeutig: "Das Interesse der Bevölkerung."

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