Neue Vermittlungszentrale in Bonn Wenig Interesse am Termin-Service

BONN · Seit Januar gilt der Anspruch auf schnellen Facharztbesuch. Bonner Patienten machen von ihm jedoch kaum Gebrauch, und viel Ärzte sind skeptisch.

 Bettina Wolfgarten untersucht eine Patientin.

Bettina Wolfgarten untersucht eine Patientin.

Foto: Max Malsch

Die Schmerzen von Marie F. aus Bonn waren kaum auszuhalten und nicht richtig zu lokalisieren. Der Hausarzt vermutete, dass es am Magen lag, letztlich war es der Rücken: ein Bandscheibenvorfall. Bis sie einen Facharzttermin bei einem Spezialisten bekam, der Schlimmeres ausschloss, vergingen drei Monate. „Über eine Vermittlungsstelle, die mir möglichst schnell einen Termin beschafft, hätte ich mich gefreut“, sagt sie heute.

Eine solche Zentrale gibt es seit dem 25. Januar. Sie ist auf Geheiß des Gesetzgebers ins Leben gerufen worden und wird für Bonn von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, dem Selbstverwaltungsorgan der Ärzte und Therapeuten, organisiert. In wie vielen Fällen Bonner Patienten den Dienst in Anspruch genommen haben, lässt sich wenige Wochen nach dem Start nicht eruieren. Die KV nennt aber eine Gesamtzahl: 820 Mal riefen Kunden im Callcenter in Düsseldorf in der ersten Woche an, um sich Facharzttermine vermitteln zu lassen. Die Anrufe verteilen sich auf das gesamte Gebiet der KV, also die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf.

„Wir sind sehr zufrieden mit der Zwischenbilanz, zumal unsere Mitarbeiter rund 20 Prozent der bundesweit in der ersten Woche vermittelten Termine vergeben haben“, resümiert Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. Das ändere jedoch nichts daran, dass die Kassenärztliche Vereinigung das aufwendige Verfahren „für unangemessen halte“.

Der tatsächliche Aufgabenzuschnitt der Vermittlungsstelle ist offenbar noch nicht allen Patienten klar. Dafür spricht laut KV, dass bei vielen Anrufern keine Überweisung vorlag und somit kein Anspruch auf eine Vermittlung gegeben war. Gesucht wurden auch Psychotherapeuten, Zahnärzte, Kieferorthopäden oder Hausärzte, aber bei einer solchen Suche ist die Servicestelle nicht zuständig. Sie vermittelte besonders oft Neurologen, Radiologen, Kardiologen und Rheumatologen.

Das Prinzip sieht folgendermaßen aus: Wer vom Allgemeinmediziner eine A-Überweisung bekommt, also einen dringenden Fall, kann sich bei der Vermittlungsstelle telefonisch melden. Innerhalb von vier Wochen soll der Patient einen Facharzttermin in einer Praxis angeboten bekommen, die höchstens eine halbe Stunde vom Wohnort entfernt liegt.

In zwei Fällen hat die Beueler Ärztin Bettina Wolfgarten Patienten betreut, die sich an die Hotline gewandt hatten. „In einem Fall hatte eine Patientin tatsächlich einen ernst zu nehmenden Befund und Angst, dass sie zu lange auf eine Diagnose warten muss“, sagt die Radiologin. Sie hat dafür großes Verständnis, „auch wenn ich die staatliche Regulierung durch diese Vermittlungsstelle für ein schwieriges Signal an die Ärzteschaft halte.“

Was ihre eigene Praxis betrifft und soweit sie von Kollegen weiß, habe sich bei dringenden Fällen auch immer ein schneller Termin gefunden. „Die Hausärzte rufen durch, und bei einem bedenklichen Tastbefund können wir innerhalb von 24 Stunden etwas anbieten.“ Aus ihrer Sicht steht die Vermittlungsstelle auch im Widerspruch zu anderen Teilen des sogenannten Versorgungsstärkungsgesetzes. Demnach liegt die Zahl vieler Fachärzte 140 Prozent über dem tatsächlichen Bedarf, die Dichte soll deshalb abnehmen. „Wie passt das beides zusammen?“ fragt sie.

Dem Allgemeinmediziner Reiner Cremer, der mit seiner Frau eine Praxis in Troisdorf führt und oft an Bonner Fachärzte überweist, ist bisher nur ein einziger Patient untergekommen, der den Service der Vermittlungsstelle in Anspruch genommen hat. „Der Mann sagte mir aber, dass er es vor allem einmal ausprobieren wollte und innerhalb von zwei Wochen einen Termin bekommen hat.“

Mediziner Cremer macht keinen Hehl daraus, dass er die Einrichtung „für so überflüssig hält wie einen Kropf“. Er sieht in den Änderungen zudem „ein haftungsrechtliches Problem“ auf seine Praxis zukommen. Durch die Kategorisierung in eine A- und eine B-Überweisung, also eine dringende und eine nicht so dringende Diagnose mache sich der Arzt angreifbar. Nicht nur aus medizinisch-ethischer Sicht sei das „ein schnell gestricktes Verfahren“.

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