Stellplatzsatzung für Bonn Weniger Parkplätze bei Neubauprojekten
Bonn · Sofern der Rat zustimmt, brauchen Investoren künftig nicht mehr so viele Autostellplätze zu bauen wie bisher. Dafür sind mehr Radstellflächen vorgesehen. Die CDU kritisiert, dass die Stellplatzsatzung nicht mit dem Parkraumkonzept abgestimmt ist.
Der Planungsausschuss hat mit Stimmen von Grünen, SPD, Linken und Volt eine Stellplatzsatzung für Neubauprojekte auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Zahl erforderlicher Pkw- und Radstellplätze flexibler zu gestalten, als das bisher der Fall ist. So berücksichtigt die von einem Fachbüro ausgearbeitete Satzung beispielsweise die Standorte künftiger Neubauten. Das Stadtgebiet ist dafür in drei Zonen aufgeteilt. Rund um das Bonner, Beueler und Bad Godesberger Zentrum (Zone 1) würden aufgrund der guten Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmittel weniger Parkplätze notwendig sein als in den direkt umliegenden Ortsteilen (Zone 2). Ortsteile am Stadtrand wie Röttgen, Lannesdorf, Hoholz befinden sich in der dritten Zone. Dort wäre der höchste Parkplatzschlüssel möglich.
Aus einer Verwaltungsstellungnahme zum Beschluss geht hervor, dass unterm Strich weniger Parkplätze gebaut werden sollen als beim bisherigen Parkplatzschlüssel vorgesehen. In Zone 1 sind 40 Prozent weniger Stellplätze angedacht, in Zone 2 sind es 25 Prozent, in Zone 3 zehn Prozent weniger. Eine solche Reduzierung entspreche auch dem „tatsächlichen Pkw-Besitz pro Haushalt in den jeweiligen Stadtteilen“. Nach Angaben der Stadt besitze von den Bewohnern des Bonner Zentrums nur jeder dritte Haushalt ein Auto.
Aufteilung in drei Zonen
Wie bisher soll es weiterhin möglich bleiben, im Rahmen von Bebauungsplanverfahren städtebauliche Vereinbarungen zu treffen, um die Zahl mit Mobilitätskonzepten weiter zu senken, beispielsweise durch Carsharing-Angebote oder Leihfahrräder. Die Satzung zielt auch darauf ab, Bauherren je nach Größe ihrer Bauprojekte Radstellplätze vorzuschreiben, um diese Verkehrsmittel zu fördern.
Das Regelwerk enthält auch künftige Stellplatzschlüssel für Gewerbeeinheiten, Gaststätten, Sportstätten und Büros. Um ein Beispiel für neue Wohnprojekte zu nennen: Bei einer Wohnungsgröße von 87 Quadratmetern liegt der Parkplatzschlüssel künftig bei 0,6 (Zone 1), 0,7 (Zone 2) oder 0,8 (Zone 3) pro Wohneinheit. Bei Förderwohnungen ist der Schlüssel niedriger angesetzt, da, so die Verwaltung, Haushalte mit niedrigen Einkommen seltener Autos besäßen. Um beim Beispiel der 87-Quadratmeter-Wohnung zu bleiben: Nach Satzung wären zugleich 2,5 Radstellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen.
Gesetzliche Grundlage für die Stellplatzsatzung ist eine Novelle der Bauordnung NRW aus dem Jahr 2018, die es Kommunen erstmals ermöglicht, den Umfang von Stellplätzen klarer zu definieren. Bisher musste, so Lea Hoffmann aus dem Bonner Presseamt, „pro Wohnung grundsätzlich ein Stellplatz vorhanden sein“.
CDU und FDP scheitern mit Anträgen
CDU, FDP und Bürger Bund Bonn (BBB) zeigten sich mit der Vorlage nicht einverstanden. „Sie geht an der Lebenswirklichkeit vorbei“, sagte Bert Moll von der CDU. Der Antrag seiner Fraktion, die Öffentlichkeit an der Satzung zu beteiligen und die Zahl der Stellplätze weniger deutlich zu reduzieren, fand ebenso wenig eine Mehrheit wie ein FDP-Antrag von Frank Thomas, der unter anderem darauf abzielte, die Zonenaufteilung erneut zu überprüfen. Daniel Rutte von den Grünen sagte, die Satzung beruhe „auf einer transparenten Methodik“ und ermögliche, zwischen dem Bedarf kleinerer und größerer Wohnungen zu unterscheiden. In der politischen Diskussion kam auch zur Sprache, dass weniger Stellplätze die Investitionskosten von Bauherren senken. Skeptisch zeigte sich Marcel Schmitt vom BBB, dass diese Einsparungen letztlich in günstigere Mieten mündeten.
Moll wollte zudem wissen, inwiefern die Stellplatzsatzung mit der Parkraumstrategie abzustimmen sei. Das Ratsbündnis hat ja beschlossen, das Anwohnerparken auszuweiten und zu verteuern. Gleichzeitig soll die Parkraumbewirtschaftung flächendeckend zunehmen. Volker Blees von der Planergemeinschaft Blees/Bruns/Kowald, beauftragt mit der Stellplatzsatzung, sagte dazu im Ausschuss: „Es wäre sinnvoll, das gemeinsam zu betrachten.“
Er führte aber auch aus, die Auswirkungen der Satzung sollte man nicht überschätzen, weil sie sich eben nur auf Neubauten beziehe. Sigrun Schaaf aus dem Bauordnungsamt sagte in diesem Zusammenhang, der bisher angewandte Stellplatzschlüssel bei Bauprojekten sei in den vergangenen Jahren sukzessive nach unten angepasst worden, auch weil die Stadt festgestellt habe, dass viele Garagenstellplätze ungenutzt blieben.
Der Stadtrat hat die Satzung abschließend zu beschließen. Gültig ist sie erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt. Der Beschluss sieht vor, dass man nach einem Jahr die Umsetzung der neuen Satzung evaluiert.