Schadstoffklasse nur schwer erkennbar Wie das Diesel-Fahrverbot kontrolliert werden soll

Bonn · Wie die Fahrverbote auf der Bonner Reuterstraße und am Belderberg durchgesetzt werden sollen, darüber sind sich weder Polizei noch die Stadt Bonn im Klaren. Die Kontrollen sind nämlich kompliziert. Die jeweilige Schadstoffklasse erkannt man nur an den Fahrzeugpapieren.

„Derzeit ist das für uns alles noch Zukunftsmusik“, sagt der Bonner Polizeisprecher Michael Beyer. Es gebe bislang noch keinen verbindlichen Bußgeldkatalog, ebenso wenig wie praktikable, lückenlose Kontrollmöglichkeiten. Erfahrungen hat man nur in der Stadt Hamburg sammeln können, wo seit Mai zwei Straßen für Dieselfahrzeuge gesperrt sind.

Ob ein Auto vom Fahrverbot betroffen ist oder nicht, kann man nicht zwangsläufig an der Umweltplakette in der Windschutzscheibe erkennen. Denn die roten, gelben und grünen Aufkleber verraten zwar die Schadstoffgruppe, aber nicht die europäisch genormte Schadstoffklasse (Euro 0 bis 6). Die steht nur im Fahrzeugschein (siehe „Wie erkennt man die Klasse des eigenen Autos?“), was Kontrollen schwierig macht.

Deshalb rückt die Hamburger Polizei zu „stichprobenartigen Überprüfungen und Großkontrollen“ aus, wie Björn Marzahn vom Hamburger Umweltamt erläutert. Die Bonner Polizei hat noch keine Pläne, wie sie die Forderung umsetzen soll. „Erst einmal muss die Stadt das Fahrverbot ausgestalten“, sagt Sprecher Beyer. Aber selbst für die Zeit danach gibt es noch offene Fragen. „Wir werden das sicherlich nicht schwerpunktmäßig kontrollieren können, sondern im Rahmen unserer originären Aufgaben.“ So, wie es bislang auch mit der Umweltplakette passiert.

Den Kommunen selbst sind die Hände gebunden, wenn es darum geht, Verbote durchzusetzen. Sie sind mit ihren Ordnungsämtern nur für den ruhenden Verkehr zuständig – den Fahrzeugschein eines parkenden Autos vom Fahrer zu fordern, der beispielsweise gerade einkauft, dürfte schwierig werden. Abhilfe könnte nach Ansicht von Stadt Bonn und Polizei nur eine einheitliche Plakette schaffen, die bundesweit eingeführt würde. „Das wäre dann eine eindeutige Erkennbarkeit“, sagt Beyer.

Ein weiterer Punkt, der nicht geklärt ist: das Bußgeld, falls jemand gegen das Fahrverbot verstößt. Laut Beyer gebe es in Nordrhein-Westfalen noch gar keinen festgeschrieben Verstoß dafür. Bußgelder seien durch den Föderalismus der Länder geprägt – und bieten somit viel Spielraum. In Hamburg müssen Fahrer älterer Diesel-Lastwagen 75 Euro zahlen. Wer mit einem Diesel-Pkw auf gesperrten Straßen erwischt wird, der die Euro-Norm 6 nicht erfüllt, muss 20 Euro zahlen.

Wie erkennt man die Klasse des eigenen Autos?

Welche Schadstoffklasse ein Wagen hat, steht in der Regel im Fahrzeugschein Teil 1 in Feld 14. Bei Papieren, die vor 2005 ausgestellt wurden, muss man auf die letzten beiden Ziffern im Feld "Schlüsselnummer zu 1" schauen. Im neuen Fahrzeugschein sind die beiden letzten Ziffern im Feld 14.1 entscheidend.

Steht dort eine Zahl zwischen 00 und 88, fällt der Wagen in die Norm Euro 1 bis 4. Eine Ausnahme gibt es bei Euro 5-Dieseln. Hier stehen als Schlüssel 35A0 bis 35M0, für die Schadstoffklasse Euro 6 die Schlüssel 36N0 bis 36Y0.

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