Vergewaltigung in der Siegaue Wieso erkannte niemand den Verdächtigen in Sankt Augustin?

Bonn · Der festgenommene Ghanaer lebte im Ausreisezentrum in Sankt Augustin. Dennoch wurde er im Rahmen der Fahndung der Polizei nicht erkannt. Die FDP will offene Fragen nun im NRW-Landtag klären lassen.

Der mutmaßliche Vergewaltiger einer 23-jährigen Camperin hält sich laut Bezirksregierung illegal in Deutschland auf. Ein Asylantrag war am 23. März abgelehnt worden. Gleich am Tag darauf hatte der Mann dagegen Klage eingereicht, sodass die fällige Abschiebung nicht vollzogen wurde. Untergebracht war er seit gut einem Monat in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes in Sankt Augustin. Dass es von dort eine Woche lang keine Hinweise auf den Gesuchten gab, ist neben Fragen zur Abschiebepraxis nun ein Aspekt einer Kleinen Anfrage der FDP im Landtag.

Wie am Montag aus Behördenkreisen zu erfahren war, reiste der 31-jährige Ghanaer Anfang Februar aus Italien über Österreich illegal nach Deutschland ein, zunächst nach München. Am 9. Februar wurde er in Kassel verhaftet und am 20. Februar in eine Erstaufnahmeeinrichtung nach Dortmund überwiesen. Von dort ging es Anfang März nach Sankt Augustin.

Die ehemalige Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr an der Alten Heerstraße dient seit Februar vornehmlich als Unterbringungseinrichtung für jüngst eingereiste Asylbewerber, die Deutschland zu verlassen haben. Grund: Ihre Anträge müssen entsprechend dem Dublin-III-Abkommen in jenen EU-Staaten bearbeitet werden, in denen sie erstmals registriert wurden. Dies trifft auch auf den 31-jährigen Afrikaner zu, der bereits in Italien einen Asylantrag gestellt hatte.

Weil Ghana als sicheres Herkunftsland eingestuft ist, wurde der Antrag nach Informationen des GA schon von den italienischen Behörden abgelehnt. Zum selben Ergebnis kam in Deutschland das Bundesamt für Migration. Mit seiner Klage hat der Ghanaer eine endgültige Entscheidung aber erst einmal hinausgezögert. Die durchschnittliche Verweildauer in dem „Ausreisezentrum“ an der Alten Heerstraße liegt bei drei Monaten, wie eine Sprecherin der Bezirksregierung auf Anfrage des GA mitteilte. Betroffen von Dublin III sind dort rund 350 der insgesamt etwa 480 Bewohner. In Sankt Augustin hat die zentrale Unterbringung in der Kommunalpolitik und unter Anwohnern eine Diskussion über die Sicherheit ausgelöst.

In zumindest eine handgreifliche Auseinandersetzung in der ZUE war offenbar auch der 31-jährige Ghanaer verwickelt. Am 8. März musste die Polizei einschreiten und nahm eine Anzeige wegen Körperverletzung auf. Über Hintergründe und Hergang ist nur so viel bekannt, dass sein 23-jähriger Kontrahent keine sichtbaren Verletzungen davontrug. Auch gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass der Mann bereits vor der Tat in der Siegaue in Deutschland als Sexualstraftäter in Erscheinung getreten ist. Diese Möglichkeit hatte die Polizei zu Beginn ihrer Ermittlungen in Betracht gezogen und vor diesem Hintergrund auch die Datenbanken anderer Dienststellen bemüht.

Wegen des illegalen Aufenthalts in Deutschland nach ihm zu fahnden, erübrigte sich. Denn schließlich war sein offizieller Aufenthaltsort zumindest auf dem Papier stets bekannt – so auch in Sankt Augustin. „Fahndung und Abschiebehaft kommen erst zur Anwendung, wenn Personen schon mehrfach abgetaucht sind“, erklärt Vanessa Nolte von der Bezirksregierung. Doch wer auf eine Gerichtsentscheidung wartet, hat keinen akuten Anlass zum Untertauchen.

Dies wiederum wirft in dem medial intensiv begleiteten Fall allerdings die nächste Frage auf: Warum nämlich in der Sankt Augustiner Unterkunft niemand auf die Idee kam, bei dem – unter anderem per Phantombild dezidiert beschriebenen – Gesuchten könnte es sich um einen (Mit-)Bewohner handeln. Bei der Polizei war die Identität des gesuchten Mannes bis zu dessen Festnahme am Samstag völlig unbekannt.

In diese Kerbe schlägt nun auch der Bonner FDP-Landtagsabgeordnete Joachim Stamp mit einer Kleinen Anfrage im Landtag. Mit der „Masse der Bewohner“ und dem von der Realität abweichenden Phantombild versuchte es am Montag die Sprecherin der Bezirksregierung zu erklären.

Unterdessen leugnet der 31-Jährige die brutale Tat in der Siegaue und hüllt sich darüber hinaus in Schweigen. Andererseits scheint die Beweislast gegen ihn erdrückend zu sein. So ließ sich dem 31-Jährigen nicht nur die mutmaßliche Tatwaffe zuordnen; auch stimmt seine DNA mit Spuren am Tatort überein. Der Täter hatte in der Nacht zum 2. April mit einer gestohlenen Astschere ein in der Siegaue zeltendes Paar brutal überfallen und die 23-jährige Frau vergewaltigt. Am Samstag wurde der Verdächtige festgenommen.

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