Kommentar zu Anliegergebühren Willkürliche Begrenzung für die Gebühren

Meinung | Dransdorf · GA-Redakteur Rolf Kleinfeld findet, dass es ein starkes Stück von der Stadt Bonn ist, kurz vor der Verjährungfrist von 30 Jahren Gebühren bei den Anliegern zu erheben.

Wenn die Stadt Bescheide verschickt, um Erschließungsbeiträge zu kassieren, wie demnächst in Dransdorf am Kettelerplatz, werden bei den Betroffenen die Gesichter stets lang und länger. Dabei ist die Rechtslage klar: Eine Kommune darf nicht nur für den Bau von Straßen und Plätzen, Parks und Spielplätzen eine Kostenbeteiligung vom Bürger fordern, sie muss es unter bestimmten Voraussetzungen sogar. So hat es der Gesetzgeber festgelegt, weil die Eigentümer in aller Regel von den Verbesserungen profitieren.

Der Ärger bei den Betroffenen ist trotzdem nachvollziehbar, vor allem dann, wenn sich die Kommune so lange Zeit lässt wie im Fall des Kettelerplatzes. Nach 30 Jahren, kurz vor der Verjährungsfrist, beim Bürger abkassieren zu wollen, ist schon ein starkes Stück. Wahrscheinlich ist auch vorher nie kommuniziert worden, dass die Anlieger sich an den Kosten beteiligen müssen. Außerdem erscheint die Vorgehensweise willkürlich. Warum sollen die Hauseigentümer im Umkreis von 200 Metern bezahlen und andere nicht? Wer hat diese Grenze gezogen?

Beispiele aus der Vergangenheit zeigen: Wer Widerspruch einlegt und klagt, muss nicht unbedingt schlechte Karten haben. In Dransdorf werden die Anwälte wohl demnächst ein großes Betätigungsfeld vorfinden.

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