Klage gegen Heilerin aus Bonn Wunderheilerin soll für 58.000 Euro ohne Skalpell operiert haben

Bonn · Seltsamer Fall am Bonner Landgericht: Eine Unternehmergattin aus dem Tecklenburger Land hat eine angebliche Heilerin aus dem Raum Bonn verklagt, der sie für zwei „Operationen ohne Skalpell“ insgesamt 85.794 Euro in bar gezahlt haben will.

Klage gegen Heilerin aus Bonn: Wunderheilerin soll für 58.000 Euro ohne Skalpell operiert haben
Foto: dpa

Später jedoch, als die 61-Jährige zur Besinnung gekommen war, schien ihr das gezahlte Honorar dann doch vermessen hoch. Keinesfalls stünden Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis, heißt es in der Klage. Damit sei der Vertrag nichtig. Allerdings gesteht die betuchte Unternehmergattin, durchaus offen für übersinnliche Phänomene, dass sie gleich bei der ersten Begegnung im spanischen Malaga von der Wundermedizinerin fasziniert war.

Die Stimme der 55-Jährigen habe sogleich einen starken Einfluss auf ihr Fühlen, Denken und Handeln gehabt, schrieb sie später in ihrer Klageschrift. Sie sei gleichermaßen beeindruckt, aber auch erschrocken gewesen, wie gut sich die Heilerin in sie einfühlen konnte. Schließlich wurde die 55-Jährige, mit der sie regelmäßig im Netzkontakt stand, „zur wichtigsten Ratgeberin“.

Das Vertrauen war offenbar so groß, dass sie der Wunderfrau schließlich alles glaubte: Auch, als diese ihr offenbarte, sie leide an einem Hirntumor und sei lebensbedrohlich erkrankt. Aber natürlich könne sie sie durch eine „Operation“ retten, versicherte die 55-Jährige. Die Kosten: 58.000 Euro.

Klage wegen hoher Behandlungskosten

Im Mai 2016 kam es zur pseudoheilerischen Behandlung im Schlafzimmer: Nach der Einnahme einer wasserähnlichen Substanz, die sie „in einen Nebel versetzte“, musste sie sich hinlegen und wurde durch Handauflegen behandelt. Anschließend zeigte ihr die 55-Jährige „Fleischstückchen“ in einem Handtuch, die sie ihr angeblich herausoperiert hatte. Die Unternehmergattin, die an ihre Rettung glaubte, zahlte anstandslos 50.000 Euro in bar, ohne sich den Betrag quittieren zu lassen; weitere 8000 Euro überwies sie einer dubiosen Freundin der Heilerin.

Ein ähnliches Ritual durch Handauflegen war zudem an der Tochter der Klägerin durchgeführt worden, die angeblich wegen eines Gebärmutterhalskrebses dem Tod geweiht war. Hierfür wurden 28.000 Euro als Honorar verlangt.

Die „Heilerin“ bestritt im Prozess all den medizinischen Hokuspokus. Auch, dass sie je einen Cent gesehen habe. Das sei alles „reine Fantasie“ der Klägerin. Die aber war verzweifelt, denn sie hatte nichts in der Hand, um die magischen Ereignisse zu belegen.

Nach dem dringenden Rat der Kammer zog die Unternehmergattin die Klage zurück. Man brauche „keine hellseherischen Fähigkeiten“, so die Richter, um vorauszusagen, dass sie den Beweis, dass das Geld geflossen sei, nicht werde führen können.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort